Informationsvorlage - VO/4/0655/2018

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhalt

Sachverhalt:

Der Forstweg wurde im Zuge der Erschließung des Bebauungsplanes Nr. 5 nur teilweise hergestellt und soll nun durch den Bau der Anlagen wie öffentliche Parkflächen, Zufahrten und Bauminseln auf einer Länge von 75 m fertiggestellt werden.

Die Fertigstellung der Erschließungsanlage erfolgt auf der Grundlage des Bebauungsplanes und der damaligen Erschließungsplanung unter Berücksichtigung der inzwischen vorhandenen Wohnbebauung (Zufahrten).

Der Baubereich erstreckt sich vom Forstweg 32 bis zum Forstweg 40, sowie dem Forstweg 50.

Der Ausbau erfolgt analog zu bereits fertiggestellten Abschnitten des Forstweges.

2 Straßenbeleuchtungen müssen durch Versetzung den neuen Gegebenheiten angepasst werden.

Die neuen dem B- Plan entsprechenden  Parkflächen und Zufahrten werden in Betonpflaster, eingefasst von einer 3-zeiligen Natursteinumrandung, hergestellt. Mit der erforderlichen Pflanzung von 16 neuen Ahornbäumen  wird die Maßnahme abgeschlossen.

Die Anlieger der Straße werden über die Baumaßnahme informiert. Anlagen die durch Anlieger  auf der öffentlichen Straße errichtet wurden, müssen durch diese entfernt werden, dazu werden entsprechende zeitnahe Gespräche/Absprachen mit den Betroffenen geführt. Die bestehende genehmigte Bebauung auf den Grundstücken sollte weitestgehend berücksichtigt.

 

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...