Beschlussvorlage - VO/4/0690/2018
Grunddaten
- Betreff:
-
Fortschreibung des südlichen Teil des Flächennutzungsplanes der Stadt Dassow als 8. Änderung des Flächennutzungsplanes
- Zielabweichungsverfahren
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich IV
- Bearbeiter:
- Gesa Kortas-Holzerland
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Stadtentwicklung, Wirtschaft und Tourismus
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Vorberatung
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29.11.2018
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Erledigt
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Hauptausschuss der Stadt Dassow
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Vorberatung
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04.12.2018
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Erledigt
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Stadtvertretung Dassow
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Entscheidung
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18.12.2018
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Die Stadt Dassow hat ihr gesamträumliches Entwicklungskonzept mit den Behörden und Trägern öffentlicher Belange in Abstimmung. Die Stadt Dassow hat sich mit den Zielen der Raumordnung und Landesplanung in Bezug auf die gewerbliche Entwicklung beschäftigt. Die Stadt Dassow geht davon aus, dass die gewerbliche Entwicklung schon mit den Zielen der Raumordnung und Landesplanung in Vereinbarung gebracht werden kann und bezieht sich insbesondere auf die Belange der Metropolregion Hamburg - Lübeck und die Stärkung des westmecklenburgischen Raumes sowie auf die Ausweisung gewerblicher Siedlungsflächen bedarfsgerecht in den zentralen Orten.
Die Ausnahme von den Restriktionen der Inanspruchnahme landwirtschaftlicher Flächen mit einer Bodenwertzahl größer 50 ist in den Programmen nicht enthalten. Für die Stadt Dassow lässt sich diese Möglichkeit jedoch ableiten, weil es um die Entwicklung eines regional bedeutsamen Standortes handelt. Deshalb strebt die Stadt Dassow die Klärung zur Zielabweichung an.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Stadt Dassow beantragt die Zielabweichung in Bezug auf die Inanspruchnahme landwirtschaftlicher Flächen mit einer Bodenwertzahl größer 50. In Bezug auf die gewerbliche Entwicklung geht die Stadt Dassow davon aus, dass es sich um einen regional bedeutsamen Gewerbe- und Industriestandort in der Metropolregion Hamburg - Lübeck handelt für den Ausnahmen vom LEP begründet werden können. Im Rahmen der Abwägung sämtlicher Belange ist die Vorrangstellung für Flächen der Landwirtschaft im stadtnahen Bereich der Stadt Dassow nicht nachvollziehbar.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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96 kB
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2
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(wie Dokument)
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14 MB
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3
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(wie Dokument)
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3,4 MB
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4
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(wie Dokument)
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468,2 kB
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5
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(wie Dokument)
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717,8 kB
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