Beschlussvorlage - VO/4/0683/2018

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Der Wasser- und Bodenverband Stepenitz-Maurine hat durch biota – Institut für ökologische Forschung und Planung GmbH, einen Gewässerentwicklungs- und Pflegeplan (GEPP) gemäß der Vereinbarung vom Juni 2017 für den Rupensdorfer Graben von der Mündung in die Maurine bis Rupensdorf erstellen lassen. Das Konzept liegt als Anlage bei. Für die Umsetzung der Maßnahmen aus dem Konzept werden die Kosten auf 999.602 Euro geschätzt. Für die Jahre 2019/20/21 ist eine Förderung i.H.v. 899.642 Euro gemäß der WasserFöRL M-V beim StaLU beantragt. Der Eigenanteil beläuft sich somit für die Stadt Schönberg auf insgesamt 84.966,17 Euro und für die Gemeinde Lockwisch auf 14.994,03 Euro 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung beschließt die Übernahme des Eigenanteils für die Umsetzung des GEPP des Rupensdorfer Grabens und unterzeichnet die Vereinbarung mit dem Wasser- und Bodenverband Stepenitz-Maurine.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Für die Jahre 2019/20/21 sind insgesamt Kosten in Höhe von 84.966,17 Euro für die Stadt Schönberg und 14.994,03 Euro für die Gemeinde Lockwisch geplant. Zusatzkosten bedürfen der Zustimmung.

 

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Anlagen

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