Beschlussvorlage - VO/4/0683/2018-1

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

In Bezug auf die am 11.12.2018 im Bau- und Finanzausschuss vorgestellte Beschlussvorlage VO/4/0683/2018 zur Renaturierung des Rupensdorfer Grabens von dessen Mündung in die Maurine bis nach Rupensdorf ergibt sich folgende Änderung zur Kostenübernahme des Eigenanteils der Stadt Schönberg:

Durch die Fusion der Stadt Schönberg mit der Gemeinde Lockwisch zum 01.01.2019 werden die Kosten in der Vereinbarung mit dem Wasser- und Bodenverband Stepenitz- Maurine nicht mehr geteilt für Lockwisch und Schönberg abgebildet, sondern in einer Summe für Schönberg zusammen gefasst. Die aktualisierte Vereinbarung liegt dieser Beschlussvorlage als Anlage bei. Darüber hinaus wurde in der Vereinbarung unter Punkt 6 gemäß Empfehlung des Bauausschusses ergänzt, dass sich der Wasser- und Bodenverband Stepenitz-Maurine dazu verpflichtet, für die Finanzierung der Eigenmittel einen Antrag auf Kofinanzierung beim StaLU WM zu stellen. Im Falle der Ablehnung des Antrags übernimmt die Stadt Schönberg den Eigenanteil.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung Schönberg beschließt die Übernahme des Eigenanteils für die Umsetzung des GEPP des Rupensdorfer Grabens und unterzeichnet die angehängte und aktualisierte Vereinbarung mit dem Wasser- und Bodenverband Stepenitz-Maurine. Die Vereinbarung ist Bestandteil des Beschlusses.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Für die Jahre 2019 bis 2021 sind Kosten für die Stadt Schönberg in Höhe von insgesamt 99.960.20 Euro geplant und im Haushalt berücksichtigt. Zusatzkosten bedürfen der Zustimmung.

 

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Anlagen

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