Beschlussvorlage - VO/4/0704/2018
Grunddaten
- Betreff:
-
Bebauungsplan Nr. 26 nordwestlich der Ortslage Rosenhagen und westlich des Bebauungsplanes Nr. 24
-Aufstellungsbeschluss
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich IV
- Bearbeiter:
- Gesa Kortas-Holzerland
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Hauptausschuss der Stadt Dassow
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Vorberatung
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29.01.2019
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Erledigt
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Ausschuss für Stadtentwicklung, Wirtschaft und Tourismus
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Vorberatung
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22.01.2019
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Erledigt
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Stadtvertretung Dassow
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Entscheidung
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19.02.2019
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Zur Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung des Wohngebietes auf der Fläche nordwestlich der Ortslage Rosenhagen und westlich des Bebauungsplanes Nr. 24 wird die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 26 erforderlich.
Ziel der Planung ist es, den Darstellungen des Flächennutzungsplanes der Stadt Dassow entsprechend das Plangebiet einer wohnbaulichen Nutzung zuzuführen.
Zu beachten ist eine Orientierung an den gegebenen, ortsbildprägenden Strukturen und die Wahrung einer dem Ort angepassten, behutsamen wohnbaulichen Entwicklung.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
1. Die Stadtvertretung der Stadt Dassow beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 26 für das in der Anlage dargestellte ca. 2,14 ha große Gebiet nordwestlich der Ortslage Rosenhagen und westlich des Bebauungsplanes Nr. 24, die Flurstücke 61, 62, 63, 65/1, 65/2, 66, 67 und 68 der Flur 2, Gemarkung Rosenhagen umfassend.
2. Es werden folgende Planungsziele verfolgt:
Durch die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 26 sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die geordnete städtebauliche Entwicklung eines Wohngebietes im Nordwesten der Ortslage Rosenhagen und westlich des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes Nr. 24 der Stadt Dassow geschaffen werden. Die Planung soll dabei u. a wenn möglich die historischen städtebaulichen Strukturen aufgreifen und dem Ziel einer dem Ort angepassten wohnbaulichen Entwicklung folgen. Folgende Grundsätze sollen in der Planung Berücksichtigung finden:
- Erschließung der Baugrundstücke und deren wohnbauliche Entwicklung
- Anbindung des neu entstehenden Wohngebietes an die Straße des Friedens
- Den Darstellungen des Flächennutzungsplanes folgende wohnbauliche Entwicklung
- Behutsame, den Zielen der Stadt folgende Entwicklung eines Wohngebietes
- Aufnahme historischer Strukturen
- Revitalisierung des Teiches im Osten des Plangebietes
3. Die 1. stellvertretende Bürgermeisterin wird beauftragt, den Aufstellungsbeschluss ortsüblich bekannt zu machen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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154 kB
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2
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(wie Dokument)
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2,3 MB
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