Beschlussvorlage - VO/4/0746/2019

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Die Gemeindevertretung hat am 14.09.2017 auf der Grundlage der vorgelegten Machbarkeitsstudie die Weiterführung der Planung für den Hortneubau als Anbau in der Variante 1 (zweigeschossig an das Schulgebäude) beschlossen. Zur Finanzierung der Baumaßnahme wurde die Amtsverwaltung beauftragt, Fördermöglichkeiten zu sondieren und Fördermittel zu beantragen.

Die Planung wurde weiter geführt als Anbau und in Anpassung an das Schulgebäude.

Nach Sondierung der Fördermöglichkeiten wurde ein Antrag zur Förderung nach der Richtlinie für die Förderung der integrierten ländlichen Entwicklung (ILERL M-V) in Kombination mit der Förderung nach der Kofinanzierungsrichtlinie gestellt.

Im Juni 2018 wurde durch das Landesförderinstitut  mitgeteilt dass die  Förderung vorgesehen ist. Auf Grund dessen musste die Planung forciert werden um die weiteren notwendigen Unterlagen vorzulegen. Die Förderbescheide werden nun zeitnah für 2019 erwartet.  Dem vorzeitigen Baubeginn wurde bereits zugestimmt.

Die Hochbauplanung wurde  im Bauausschuss vorgestellt, zur Planung der Außenanlagen fand ein Ortstermin mit dem Bauausschuss statt.

Die Planungen sind mit dem zukünftigen Nutzer abgestimmt.

In der Anlage ist der Erläuterungsbericht beigefügt.

Der geplante Baukörper wird dem Hauptgebäude angepasst. Das geplante Treppenhaus wird sowohl durch die Schule (auch zweiter Rettungsweg) als auch  durch den Hort genutzt. Ebenso der geplante Fahrstuhl. Dadurch wird die Barrierefreiheit auch für die Schule hergestellt. Durch den Hort werden die Toiletten in der Schule mitgenutzt. Die Kosten werden dadurch minimiert.

Auch der geplante Spielplatz kann durch alle genutzt werden. Das gesamte Schulgelände zum Wald hin wird eingezäunt.

Die Feuerwehrzufahrt dient während der Bauzeit als Baustraße.

Entsprechend den Vorgaben der Gemeinde wurde die Errichtung eines zusätzlichen Parkplatzes in die Planung einbezogen.

Die Gemeinde wird gebeten abschließend über die Errichtung dieses Parkplatzes zu entscheiden und ggfs. den Beschlussvorschlag zu ändern. Der Parkplatz ist nicht Bestandteil der Förderung.

Die Gesamtbaukosten (ohne KG 700-Baunebenkosten wie Fachplanungen, Gutachten, Vermessung, Baugrund, Statik  u.a.) sind in der Anlage  als Kostenberechnung dargestellt.

Im Haushalt stehen 2,8 Mio € zur Verfügung.

Das Gesamtprojekt wird in der Sitzung durch die beauftragten Planer vorgestellt.

 

 

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeinde Lüdersdorf beschließt den  Neubau des Hortgebäudes in Herrnburg auf der Grundlage der vorgelegten Planunterlagen  durchzuführen.

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

Finanzielle Auswirkungen:

Im Haushalt 2018  wurden 2,8 Mio € eingestellt, sind übertragen in 2019  und stehen zur Verfügung  

 

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Anlagen

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