Beschlussvorlage - VO/2/0431/2019

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Im Jahre 2015 wurde in der Rudolf-Breitscheid-Straße in Dassow die Straßenbeleuchtung erneuert. Die Straßenbeleuchtung stellt eine Teileinrichtung der Straße im beitragsrechtlichen Sinne dar. Eine Abrechnung der beitragsfähigen Kosten ist erst möglich, wenn die Anlage (Straße) in allen Teileinrichtungen erneuert wurde. Das Straßenausbaubeitragsrecht erlaubt jedoch die Abrechnung von einzelnen Teileinrichtungen, wenn ein entsprechender Beschluss (Kostenspaltungsbeschluss) vorliegt (§ 8 Abs. 3 des Kommunalabgabengesetzes M-V). Im vorliegenden Fall ist nicht vorgesehen, die weiteren Teileinrichtungen der Rudolf-Breitscheid-Straße in Dassow in absehbarer Zeit auszubauen, so dass die Abrechnung der Straßenausbaumaßnahme – Straßenbeleuchtung – bereits erfolgen sollte.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung beschließt, die Kosten für die Straßenbaumaßnahme „Rudolf-Breitscheid-Straße in Dassow“ zum Zwecke der Beitragserhebung abzuspalten (Kostenspaltungsbeschluss).

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Einnahme von Straßenausbaubeiträgen

 

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