Beschlussvorlage - VO/2/0431/2019
Grunddaten
- Betreff:
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Erhebung von Straßenausbaubeiträgen für die Rudolf-Breitscheid-Straße in Dassow, hier: Kostenspaltungsbeschluss
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich II
- Bearbeiter:
- Katharina Kunde
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Hauptausschuss der Stadt Dassow
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Vorberatung
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19.03.2019
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Erledigt
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Stadtvertretung Dassow
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Entscheidung
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02.04.2019
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Im Jahre 2015 wurde in der Rudolf-Breitscheid-Straße in Dassow die Straßenbeleuchtung erneuert. Die Straßenbeleuchtung stellt eine Teileinrichtung der Straße im beitragsrechtlichen Sinne dar. Eine Abrechnung der beitragsfähigen Kosten ist erst möglich, wenn die Anlage (Straße) in allen Teileinrichtungen erneuert wurde. Das Straßenausbaubeitragsrecht erlaubt jedoch die Abrechnung von einzelnen Teileinrichtungen, wenn ein entsprechender Beschluss (Kostenspaltungsbeschluss) vorliegt (§ 8 Abs. 3 des Kommunalabgabengesetzes M-V). Im vorliegenden Fall ist nicht vorgesehen, die weiteren Teileinrichtungen der Rudolf-Breitscheid-Straße in Dassow in absehbarer Zeit auszubauen, so dass die Abrechnung der Straßenausbaumaßnahme – Straßenbeleuchtung – bereits erfolgen sollte.
