Beschlussvorlage - VO/4/0776/2019

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Der Bauausschuss Lüdersdorf hat bereits in seiner Sitzung am 02.04.2019 zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 19 beraten und den Beschluss über den Entwurf an die Gemeindevertretung empfohlen.

Gleichzeitig hat am 10.04.2019 ein Abstimmungstermin zum Entwurf im Amt Schönberger Land stattgefunden.

 

Im Ergebnis sind u. a. folgende Änderungen in den Entwurf eingeflossen:

-          Klarstellung bzw. Neufestlegung der Waldgrenze mit der Forstbehörde

-          Entfallen einer Maßnahmenfläche am Wald und damit Erhöhung des Ausgleichserfordernisses einschließlich Verkleinerung des Geltungsbereiches

-          Verschiebung der Planstraße A nach Süden

-          Festsetzung einer Mindestgrundstücksgröße

-          Ausnahmen des § 4 Abs. 3 BauNVO (Betriebe des Beherbergungsgewerbes, sonstige nicht störende Gewerbebetriebe, Anlagen für Verwaltungen, Gartenbaubetriebe und Tankstellen) werden ausdrücklich ausgeschlossen

-          Aufnahme von Festsetzungen bzgl. Schallschutz

-          Konkretisierung von Festsetzungen zur äußeren Gestaltung baulicher Anlagen.

 

Die Entwurfsunterlagen wurden vollständig überarbeitet und liegen der Gemeindevertretung zur Beschlussfassung für die weitere Beteiligung gem. §§ 3(2) und 4(2) BauGB vor.

 

Der Flächennutzungsplan ist im Parallelverfahren zu ändern. Hierfür ist ein gesonderter Aufstellungsbeschluss in der Gemeindevertretung erforderlich.

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

  1. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Lüdersdorf billigt den vorliegenden Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 19 Wohngebiet "An der Schule", bestehend aus Planzeichnung und Begründung inkl. Umweltbericht. Die Anlage ist Bestandteil des Beschlusses.
  2. Die Gemeindevertretung beschließt, mit dem vorliegenden Entwurf die Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
  3. Der Bürgermeister wird beauftragt, die Beteiligung der Öffentlichkeit ortsüblich bekannt zu machen

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

keine

 

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Anlagen

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