Beschlussvorlage - VO/4/0777/2019

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Planungsanlass für die vorliegende 5. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Lüdersdorf ist der Aufstellungsbeschluss der Gemeindevertretung für den Bebauungsplan Nr. 19 „An der Schule“. Um der anhaltenden Nachfrage nach Wohnbauflächen gerecht zu werden, soll das Gebiet daher für ein Wohngebiet vorgesehen werden. 

Das Plangebiet liegt im östlichen Bereich des Gemeindegebietes Lüdersdorf, Ortsteil Wahrsow unmittelbar an der Landesstraße 02 (Hauptstraße). Die Gesamtfläche des Änderungsbereiches beträgt ca. 5 ha.

Die Darstellung des wirksamen Flächennutzungsplans stimmt mit der beabsichtigten Änderung der Art der baulichen Nutzung im Bebauungsplangebiet nicht überein. Dem Entwicklungsgebot des § 8 (2) BauGB wird nicht entsprochen.

Das wesentliche Ziel der 5. Änderung des Flächennutzungsplanes besteht darin, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Nachnutzung der Konversationsfläche und ihre städtebauliche Neuordnung sowie die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Ausweisung einer Wohnbaufläche schaffen.

 

 

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

1. Die Gemeindevertreter beschließen gem. § 2 Abs. 1 BauGB, den wirksamen Flächennutzungsplan der Gemeinde Lüdersdorf zu ändern. Das Verfahren wird unter der Bezeichnung

 

5. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Lüdersdorf, Ortsteil Wahrsow für das Gebiet „An der Schule“

 

geführt.

 

Der Geltungsbereich des Änderungsbereiches ist aus beigefügten Planzeichnung ersichtlich.

 

2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich nach § 2 Abs.1 BauGB bekannt zu machen.

 

3. Dem vorliegende Vorentwurf der 5. Änderung des Flächennutzungsplanes wird zugestimmt.

 

4. Die Öffentlichkeit und die Behörden sowie sonstigen Träger öffentlicher Belange sind möglichst frühzeitig über den allgemeinen Zielen und Zwecke der Planung zu unterrichten.

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

keine

 

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Anlagen

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