Beschlussvorlage - VO/1/0072/2019
Grunddaten
- Betreff:
-
Neufassung der Hauptsatzung
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich I
- Bearbeiter:
- Klaus-Peter Horstmann
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Bereit
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Stadtvertretung Schönberg
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Entscheidung
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15.08.2019
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Zur Neufassung der Hauptsatzung hat es bereits in der letzten Legislaturperiode Beratungen in der Stadtvertretung gegeben. Die abschließende Beschlussfassung wurde wegen neuer Satzungsmuster und der Änderung der Entschädigungsverordnung sowie der anstehenden Neuwahl der Stadtvertretung nicht vorgenommen.
Der beigefügte Entwurf berücksichtig den bisherigen Beratungsstand. Die Regelungen zur Haushaltswirtschaft (bisher § 15) sind nicht mehr Bestandteil der Hauptsatzung. Die Festsetzungen erfolgen künftig mit der Haushaltssatzung. Die Hauptsatzung sieht jetzt die Bildung eines eigenen Rechnungsprüfungsausschusses vor - § 12 Abs. 5. Hier ist noch die Anzahl der Mitglieder festzulegen. Die Bestimmungen zur Bekanntmachung wurden überarbeitet. Künftig erfolgen alle Bekanntmachung über das Internet - § 16. Unabhängig davon wird das Amt alle Satzungen im Amtsblatt abdrucken.
Noch nicht enthalten sind neue Festsetzungen zu den Aufwandsentschädigungen gem. Entschädigungsverordnung vom 06.06. 2019. Die Festsetzungen ergeben sich aus § 15 der Hauptsatzung. Lediglich Abs. 11 wurde angepasst. Hier ist jetzt ein monatlicher Sockelbetrag festzulegen. Bisher war dort lediglich eine Pauschale für Aufwendung im Zusammenhang mit dem digitalen Sitzungsdienst vorgesehen.
Die Entschädigungsverordnung ist beigefügt. Mit der Neufassung der Verordnung will das Land in erster Linie das Ehrenamt stärken und zugleich einen Ausgleich für sozialversicherungspflichtige Aufwandsentschädigungen ermöglichen. Es können nur konkrete summenmäßige Angaben in der Hauptsatzung festgelegt werden. Die Aufwandentschädigungen dürfen nicht höher, als in der Entschädigungsverordnung beziffert festgelegt werden.
Folgende Beträge sind zulässig:
Bürgermeisteramt § 8 EntschVO MV bis zu 2.500 EUR
Erste Stellvertretung 20 % - bis zu 500 EUR
Zweite Stellvertretung 10 % - bis zu 250 EUR
Fraktionsvorsitzende § 10 EntschVo MV bis zu 120 EUR
Ortsteilvertretung § 11 EntschVO MV bis zu 180 EUR
Ortsvorsteher bis zu 300 EUR
Gleichstellungsbeauftragte § 12 EntschVO MV bis zu 130 EUR
Sitzungsgeld § 14 EntschVO MV bis zu 40 EUR
Ausschussvorsitzende bis zu 60 EUR (1,5 fache vom Sitzungsgeld)
monatlicher Sockelbetrag bis zu 50 EUR
Der Satzungsentwurf enthält die bisherigen Festsetzungen bzw. berücksichtigt die Beschlüsse zu den Aufwandentschädigungen..
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Stadtvertretung beschließt die Neufassung der Hauptsatzung gem. Entwurf mit folgenden Ergänzungen:
§ 12 Abs. 5 Satz 2 Anzahl Mitglieder Stadtvertretung und sachkundiger Einwohner
§ 15 Aufwandentschädigungen
Bürgermeisteramt _____EUR
Erste Stellvertretung _____EUR
Zweite Stellvertretung _____EUR
Fraktionsvorsitzende _____EUR
Ortsteilvertretung _____EUR
Ortsvorsteher _____EUR
Gleichstellungsbeauftragte _____EUR
Sitzungsgeld _____EUR
Ausschussvorsitzende _____EUR
monatlicher Sockelbetrag _____EUR
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
Die Höhe der Aufwandsentschädigungen und die Anzahl von Sitzungen beeinflussen den Gesamtaufwand für den Haushalt. Insofern lässt sich ohne konkrete Festsetzung eine Veränderung nicht beziffern. Die neuen Höchstbeträge der Entschädigungsverordnung sind um ca. 20 % angehoben worden.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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113,4 kB
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3,3 MB
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