Beschlussvorlage - VO/1/0127/2019
Grunddaten
- Betreff:
-
Neufassung der Hauptsatzung
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich I
- Bearbeiter:
- Klaus-Peter Horstmann
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss der Gemeinde Selmsdorf
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Vorberatung
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14.11.2019
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Bereit
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Gemeindevertretung Selmsdorf
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Entscheidung
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Die Neufassung der Hauptsatzung beinhaltet hauptsächlich folgende Veränderungen:
Bildung eines eigenen Rechnungsprüfungsausschusses – siehe § 10 Abs. 5
Die Anzahl der Mitglieder muss noch bestimmt werden.
Anpassung der Entschädigungen – siehe § 12
Hier muss die Gemeindevertretung noch Festlegungen treffen. Die Höchstsätze gem. Entschädigungsverordnung sind in der folgenden Tabelle dargestellt:
Funktion | Höchstbetrag | bisher |
Bürgermeister | 2200 € | 900 € |
1. stellv. BGM 20 % | 440 € | 150 € |
2. stellv. BGM 10 % | 220 € | 0 € |
Fraktionsvorsitzender | 120 € | 100 € |
Vorsitzender Ortsteilvertretung | 180 € | 20 € |
monatlicher Sockelbetrag | 50 € | 0 € |
Sitzungsgeld Sitzungsgeld Ortsteilvertr. | 40 € | 30 € 20 € |
Ausschussvorsitzende | 60 € | 45 € |
Nach der neuen Entschädigungsverordnung erhalten jetzt alle Personen ein Sitzungsgeld.
Bestimmung neuer Wertgrenzen:
Bisher wurden alle Aufträge / Beschaffungen überwiegend direkt durch das Amt eigenständig erledigt. Die Kommunalaufsicht hat diese Praxis bemängelt und damit die Aufgabe der Gemeinde zugewiesen. Daher sollte die Gemeindevertretung Wertgrenzen in § 9 Abs. 4 und 5 festsetzen. Die Wertgrenzen in § 11 Abs. 3 betreffen u.a. die Unterzeichnung von Aufträgen. Unterhalb der dort genannten Wertgrenzen darf der Bürgermeister allein zeichnen. Die Wertgrenzen in § 9 Abs. 5 betreffen Vergaben. Bis zu den genannten Beträgen darf der Bürgermeister allein über eine Vergabe bzw. Beschaffung entscheiden.
Die Hauptsatzung wird von der Gemeindevertretung mit der Mehrheit aller Mitglieder beschlossen. Es sind daher mindestens 7 Ja-Stimmen erforderlich.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung beschließt die im Entwurf beigefügte Hauptsatzung mit folgenden Ergänzungen:
Zu § 12
Funktion | Betrag |
Bürgermeister |
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1. stellv. BGM |
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2. stellv. BGM |
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Fraktionsvorsitzender |
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Vorsitz Ortsteilvertretung |
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monatlicher Sockelbetrag |
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Sitzungsgeld |
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Auschussvorsitzende |
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Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
Die Anpassung der Entschädigungen wird zu erhöhten Ausgaben führen. Der Betrag lässt sich noch nicht beziffern, weil die Festsetzungen und die Anzahl der Sitzungen nicht bekannt sind. Generell sind die Höchstbeträge nach der Entschädigungsverordnung um ca. 20 % erhöht worden.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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107,4 kB
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