Beschlussvorlage - VO/4/299/2005

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Stadt Dassow verfügt über den rechtskräftigen 2. Teilbereich des Bebauungsplanes Nr. 7.

Planungsrechtliche Voraussetzungen für die Errichtung von eingeschossigen Einzel- und/oder Doppelhäusern bestehen. Aufgrund von Änderungswünschen und aufgrund bereits realisierter Vorhaben werden folgende Änderungsinhalte Gegenstand der 1. Änderung:

-          Änderung der Firstrichtung für zwei Grundstücke

-          Änderung der Baugrenze im  südlichen Bereich des Gebietes. Dort wird nördlich der Planstraße der Abstand der Baugrenze von 5 m auf  3 m zur Straße reduziert.

-          Verzicht auf Flächen mit Geh-, Fahr- und Leitungsrechten, da die Leitung nicht innerhalb des  Gebietes liegt.

-          Zulässigkeit von Garagen und überdachten Stellplätzen auch außerhalb der Baugrenzen.

Da die Grundzüge der Planung, die wesentliche städtebauliche Auswirkungen bzw. Auswirkungen auf Umweltbelange haben, nicht berührt werden, wird das vereinfachte Verfahren angewendet.  Im vereinfachten Verfahren wird nur dem Landkreis als Behörde Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Die Öffentlichkeitsbeteiligung wird durch die öffentliche Auslegung durchgeführt, um sämtlichen betroffenen Bürgern Gelegenheit zur Stellungnahme zu bieten.

Der Geltungsbereich des Plangebietes wird begrenzt:

- im Norden                   durch bereits bebaute Flächen, Wohnbauflächen mit einseitiger

                                    Bebauung entlang der Hermann-Litzendorf-Straße,

- im Osten                     durch den ehemaligen Bahndamm,

- im Süden                    durch landwirtschaftlich genutzte Flächen bzw. die Eichenallee,

- im Westen                  durch die Hermann-Litzendorf-Straße.

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

1.       Die Stadtvertreter der Stadt Dassow fassen den Aufstellungsbeschluss über die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 7 - 2. Teilbereich.

2.       Die Stadtvertreter der Stadt Dassow billigen die Entwürfe der Planzeichnung und der Begründung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 7 - 2. Teilbereich.

3.       Die Entwürfe der Planzeichnung und der Begründung der 1. Änderung des 2. Teilbereiches des Bebauungsplanes Nr. 7 werden  für die öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB bestimmt.

4.       Die berührten Träger öffentlicher Belange sind am Aufstellungsverfahren zu beteiligen. Ihnen ist Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.

5.       Eine Prüfung der Umweltbelastung ist nicht erforderlich, weil die Stadt das vereinfachte Verfahren nach § 13 BauGB anwenden kann.

Loading...