Beschlussvorlage - VO/4/297/2005

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Gemeinde Pötenitz hatte seinerzeit den Bebauungsplan Nr. 2 aufgestellt. Im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 2, der nunmehr von Änderungsabsichten betroffen ist, ist die Herstellung einer Tennishalle planungsrechtlich zulässig. Beabsichtigt ist nun eine andersartige Bebauung in Form von Ferienhäusern bzw. Beherbergungsgebäuden. Dies setzt voraus, dass der Bebauungsplan geändert wird.

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

1.       Die Stadtvertretung der Stadt Dassow beschließt die Aufstellung einer Änderung für den Bebauungsplan Nr. 2 der ehemaligen Gemeinde Pötenitz für den Bereich der Flurstücke 110/5 und 111/1 der Flur 1 Gemarkung Pötenitz. Anstelle bisheriger Planungsabsicht ist die Herstellung von Beherbergungseinrichtungen Ziel der baulichen Entwicklung.

 

2.       Im Zusammenhang mit der Änderung des westlichen Teilbereiches des Bebauungsplanes werden gesamtkonzeptionell Überlegungen für den Bereich des Bebauungsplanes Nr. 2 aufgenommen. In diesem Zusammenhang ist zu entscheiden, ob der Bebauungsplan aufrechterhalten, geändert oder aufgehoben wird.

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