Beschlussvorlage - VO/4/299/2005
Grunddaten
- Betreff:
-
B-Plan Nr. 7 der Stadt Dassow, 2. Teil, 1. Änderung - Präzisierung des Beschlusses gemäß Diskussion der Stadtvertretung vom 31.08.2005
hier: Aufstellungs-, Entwurfs- und Auslegungsbeschluss über die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 7 der Stadt Dassow für das Gebiet An der Hermann-Litzendorf-Straße - 2. Teilbereich - nach dem vereinfachten Verfahren
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich IV
- Bearbeiter:
- Heike Waschow
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Hauptausschuss der Stadt Dassow
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Vorberatung
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22.11.2005
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Erledigt
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Ausschuss für Bau, Liegenschaften und Umwelt Dassow
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Vorberatung
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24.11.2005
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●
Erledigt
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Stadtvertretung Dassow
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Entscheidung
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07.12.2005
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Die Stadt
Dassow verfügt über den rechtskräftigen 2. Teilbereich des Bebauungsplanes Nr.
7.
Planungsrechtliche
Voraussetzungen für die Errichtung von eingeschossigen Einzel- und/oder
Doppelhäusern bestehen. Aufgrund von Änderungswünschen und aufgrund bereits
realisierter Vorhaben werden folgende Änderungsinhalte Gegenstand der 1.
Änderung:
-
Änderung
der Firstrichtung für zwei Grundstücke
-
Änderung
der Baugrenze im südlichen Bereich des
Gebietes. Dort wird nördlich der Planstraße der Abstand der Baugrenze von 5 m
auf 3 m zur Straße reduziert.
-
Verzicht
auf Flächen mit Geh-, Fahr- und Leitungsrechten, da die Leitung nicht innerhalb
des Gebietes liegt.
-
Zulässigkeit
von Garagen und überdachten Stellplätzen auch außerhalb der Baugrenzen.
Da die Grundzüge der Planung, die wesentliche städtebauliche
Auswirkungen bzw. Auswirkungen auf Umweltbelange haben, nicht berührt werden,
wird das vereinfachte Verfahren angewendet.
Im vereinfachten Verfahren wird nur dem Landkreis als Behörde
Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Die Öffentlichkeitsbeteiligung wird
durch die öffentliche Auslegung durchgeführt, um sämtlichen betroffenen Bürgern
Gelegenheit zur Stellungnahme zu bieten.
Der
Geltungsbereich des Plangebietes wird begrenzt:
- im Norden durch bereits bebaute
Flächen, Wohnbauflächen mit einseitiger
Bebauung
entlang der Hermann-Litzendorf-Straße,
- im Osten durch den ehemaligen Bahndamm,
- im Süden durch landwirtschaftlich
genutzte Flächen bzw. die Eichenallee,
- im Westen durch die Hermann-Litzendorf-Straße.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
1.
Die
Stadtvertreter der Stadt Dassow fassen den Aufstellungsbeschluss über die 1.
Änderung des Bebauungsplanes Nr. 7 - 2. Teilbereich.
2.
Die
Stadtvertreter der Stadt Dassow billigen die Entwürfe der Planzeichnung und der
Begründung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 7 - 2. Teilbereich.
3.
Die
Entwürfe der Planzeichnung und der Begründung der 1. Änderung des 2.
Teilbereiches des Bebauungsplanes Nr. 7 werden
für die öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB bestimmt.
4.
Die
berührten Träger öffentlicher Belange sind am Aufstellungsverfahren zu
beteiligen. Ihnen ist Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.
5.
Eine
Prüfung der Umweltbelastung ist nicht erforderlich, weil die Stadt das
vereinfachte Verfahren nach § 13 BauGB anwenden kann.
