Beschlussvorlage - VO/1/229/2005

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Schulentwicklungsplanung für den Planungszeitraum 01.08.2006 (Schuljahr 2005/06) bis 31.07.2011 (Ende des Schuljahres 2010/11)

 

I.                    Inhalte der Verordnung über die Schulentwicklungsplanung in M-V vom 04.10.2005 (SEPVO M-V):

Die Schulentwicklungsplanung ist eine Aufgabe des übertragenen Wirkungskreises der Landkreise und kreisfreien Städte. Die Landkreise sind für die Planung des gesamten Schulnetzes der Landkreise im Benehmen mit den kreisangehörigen Schulträgern zuständig. Die Schulentwicklungspläne sind mit den benachbarten Landkreisen und kreisfreien Städten abzustimmen. Hierbei ist sicherzustellen, dass Kreis- und Stadtgrenzen übergreifende Einzugsbereiche eingerichtet werden, sofern dies für die Gewährleistung eines bedarfsgerechten und wohnortnahen Schulangebotes erforderlich ist.

 

II.                  Allgemeine Planungsgrundsätze für allgemein bildende Schulen (auszugsweise):

1.       Grundschulen sollen möglichst in Wohnortnähe errichtet und betrieben werden.

2.       Für die Jahrgangsstufe 1 sind jährlich mindestens 20 Schüler vorgeschrieben.

3.       An den Regionalen Schulen bilden die Jahrgangsstufen 5 und 6 die schulartenunabhängige Orientierungsstufe.

4.       Regionale Schulen sind mindestens zweizügig mit mindestens 36 Schülern in der Jahrgangsstufe 5 zu führen. Die Schülermindestzahl sowie die Mindestzügigkeit können unterschritten werden, wenn ansonsten unzumutbare Schulwegzeiten entstehen würden.

5.       Verschiedene allgemein bildende Schularten in denselben oder in benachbarten Gebäuden können im Rahmen eines Schulzentrums organisatorisch zu einer Schule verbunden werden.

 

III.                Schülerzahlen und Prognosen

Im Grundschulbereich ist während der vergangenen 5 Schuljahre (2001/02 bis 2005/06) ein stetiger Anstieg der Schülerzahlen von 116 auf 147 Schüler zu verzeichnen gewesen. Für den jetzigen Planungszeitraum (2006/07 bis 2010/2011) wird die Schülerzahl konstant zwischen 136 und 144 gehalten werden können. Im Prognosezeitraum (2011/2012 bis 2015/2016) wird die Gesamtschülerzahl im Grundschulbereich ebenfalls konstant eingeschätzt.

 

Im Regionalschulbereich ist der prognostizierte Rückgang der Schüler im Zeitraum der vergangenen 5 Schuljahre eingetreten. Hier ist die Anzahl der Schüler von 210 im Schuljahr 2001/02 auf 143 im Schuljahr 2005/06 gesunken.

Zum Einzugsbereich der Regionalen Schule Dassow gehören entsprechend der Satzung über die Festlegung von Schuleinzugsbereichen öffentlicher Schulen des Landkreises Nordwestmecklenburg vom 19.12.2003 auch die Schüler der Regionalen Schule Kalkhorst, sofern die Gemeinde Kalkhorst als Schulträger den Beschluss zur Nichtbildung von Eingangsklassen fasst.

Unter Berücksichtigung dieser Maßgabe wird sich die Gesamtschülerzahl der Regionalen Schule im jetzigen Planungszeitraum zwischen 165 und 211 bewegen. Im Prognosezeitraum (2011/12 bis 2015/16) wird die Gesamtschülerzahl als relativ konstant zwischen 232 und 209 eingeschätzt.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

I.          Darstellung der Schülerströme (Anlage 1 ist Bestandteil des Beschlusses)

- Entwicklung im Planungszeitraum 01.08.2006 – 31.07.2011

  sowie im Prognosezeitraum 01.08.2011 – 31.07.2016

 

a)       Klassenstufen 1 – 4

Im Planungszeitraum 2006/07 bis 2010/11 wird sich die Gesamtschülerzahl zwischen 136 und 144 Schülern bewegen. Für diesen Zeitraum kann demzufolge eine Zweizügigkeit im Grundschulbereich gewährleistet werden.

Im Prognosezeitraum 2011/12 bis 2015/16 wird die Gesamtschülerzahl zwischen 128 und 136 Schülern liegen. Für den Prognosezeitraum wird eine Zweizügigkeit für die Klassenstufen 1 – 4 angenommen. Die geforderte Mindestschülerzahl für den Erhalt der Schulart Grundschule wird erreicht. Die geforderte Ein- bzw. Mehrzügigkeit kann ebenfalls gewährleistet werden. Die Bestandsfähigkeit der Schulart Grundschule ist somit nachgewiesen.

 

b)   Klassenstufen 5 bis 10

In den Klassenstufen 5 – 10 beläuft sich die Gesamtschülerzahl im Planungszeitraum zwischen 165 und 211 Schülern. Im Planungszeitraum kann für die Klassenstufen 5 die geforderte Zweizügigkeit nachgewiesen werden.

Im Prognosezeitraum 2011/12 bis 2015/16 liegt die Gesamtschülerzahl zwischen 209 und 232 Schülern. Im Prognosezeitraum kann durchgängig in allen Klassenstufen eine Zweizügigkeit nachgewiesen werden.

Somit ist die Schulart Regionale Schule gesichert.

Bei der Ermittlung der Schülerströme ist mit einem Durchschnittswert in Höhe von 33 % als Übergang im Anschluss an die Klassenstufe 6 (schulartenunabhängige Orientierungsstufe) an andere Schulen gerechnet worden.

 

 

II.                  Schulraum- und Sportflächenbilanzen (Anlage 2 ist Bestandteil des Beschlusses)

 

Die Schulraum- und Sportflächenbilanzen für beide Schulen haben sich nicht wesentlich gegenüber der vorausgehenden Schulentwicklungsplanung verändert. Bei den Investitionen sind folgende Veränderungen eingetreten, bzw. beabsichtigt:

Grundschule:

Es wurde die Elektroanlage vollständig erneuert.

Regionale Schule:

Es sind zwei Klassenräume neu geschaffen bzw. instand gesetzt worden. Ferner wurden Auflagen des Brandschutzes erfüllt. Es ist vorgesehen, ein Fachkabinett neu einzurichten und auszustatten.

Ferner ist beabsichtigt, einen Gebäudetausch für beide Schulen vorzunehmen.

 

III.                Einzugsbereiche

 

Für die Grundschule und die Regionale Schule gelten entsprechend der Satzung über die Festlegung von Schuleinzugsbereichen öffentlicher Schulen im Landkreis Nordwestmecklenburg vom 19.12.2003 folgende Einzugsbereiche:

Dassow, Barendorf, Benkendorf, Feldhusen, Flechtkrug, Groß Voigtshagen, Harkensee, Holm, Johannstorf, Kaltenhof, Klein Voigtshagen, Lütgenhof, Pötenitz, Prieschendorf, Rosenhagen, Schwanbeck, Tankenhagen, Volkstorf, Wieschendorf, Wilmstorf.

 

Sowie nach entsprechender Beschlussfassung der Gemeinde Kalkhorst als Schulträger für die Regionale Schule auch:

Kalkhorst, Dönkendorf, Groß Schwansee, Hohen Schönberg, Klein Pravtshagen, Neuenhagen, Klein Schwansee.

Die bestehenden Einzugsbereiche sollen nicht verändert werden.

 

IV.                Künftige Schulstruktur

 

1. Grundschule  Dassow sowie

2. Regionale Schule Dassow.

 

Die Stadt Dassow ist Grundzentrum in der Region Westmecklenburg. Für die künftige Weiterentwicklung der Stadt Dassow mit zurzeit 4.000 Einwohnern ist es von besonderer Bedeutung, dass die Schularten Grundschule und Regionale Schule angeboten werden können. Der Ausweisung von weiteren Wohneinheiten sowie der Ansiedlung künftiger Gewerbebetriebe muss auch im Bildungsangebot Rechnung getragen werden.

 

 

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