Beschlussvorlage - VO/1/229/2005
Grunddaten
- Betreff:
-
Beratung und Beschlussfassung zur Schulentwicklungsplanung
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich I
- Bearbeiter:
- Anke Lütgens-Voß
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
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●
Erledigt
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Stadtvertretung Dassow
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Entscheidung
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07.12.2005
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Schulentwicklungsplanung für den Planungszeitraum 01.08.2006 (Schuljahr 2005/06) bis 31.07.2011 (Ende des Schuljahres 2010/11)
I.
Inhalte der Verordnung über die
Schulentwicklungsplanung in M-V vom 04.10.2005 (SEPVO M-V):
Die Schulentwicklungsplanung ist eine Aufgabe des übertragenen Wirkungskreises der Landkreise und kreisfreien Städte. Die Landkreise sind für die Planung des gesamten Schulnetzes der Landkreise im Benehmen mit den kreisangehörigen Schulträgern zuständig. Die Schulentwicklungspläne sind mit den benachbarten Landkreisen und kreisfreien Städten abzustimmen. Hierbei ist sicherzustellen, dass Kreis- und Stadtgrenzen übergreifende Einzugsbereiche eingerichtet werden, sofern dies für die Gewährleistung eines bedarfsgerechten und wohnortnahen Schulangebotes erforderlich ist.
II.
Allgemeine Planungsgrundsätze für allgemein
bildende Schulen (auszugsweise):
1. Grundschulen sollen möglichst in Wohnortnähe errichtet und betrieben werden.
2. Für die Jahrgangsstufe 1 sind jährlich mindestens 20 Schüler vorgeschrieben.
3.
An den Regionalen Schulen bilden die Jahrgangsstufen 5
und 6 die schulartenunabhängige Orientierungsstufe.
4.
Regionale Schulen sind mindestens zweizügig mit
mindestens 36 Schülern in der Jahrgangsstufe 5 zu führen. Die
Schülermindestzahl sowie die Mindestzügigkeit können unterschritten werden,
wenn ansonsten unzumutbare Schulwegzeiten entstehen würden.
5.
Verschiedene allgemein bildende Schularten in denselben
oder in benachbarten Gebäuden können im Rahmen eines Schulzentrums
organisatorisch zu einer Schule verbunden werden.
III.
Schülerzahlen und Prognosen
Im
Grundschulbereich ist während der vergangenen 5 Schuljahre (2001/02 bis
2005/06) ein stetiger Anstieg der Schülerzahlen von 116 auf 147 Schüler zu
verzeichnen gewesen. Für den jetzigen Planungszeitraum (2006/07 bis 2010/2011)
wird die Schülerzahl konstant zwischen 136 und 144 gehalten werden können. Im
Prognosezeitraum (2011/2012 bis 2015/2016) wird die Gesamtschülerzahl im
Grundschulbereich ebenfalls konstant eingeschätzt.
Im
Regionalschulbereich
ist der prognostizierte Rückgang der Schüler im Zeitraum der vergangenen 5
Schuljahre eingetreten. Hier ist die Anzahl der Schüler von 210 im Schuljahr
2001/02 auf 143 im Schuljahr 2005/06 gesunken.
Zum Einzugsbereich der
Regionalen Schule Dassow gehören entsprechend der Satzung über die Festlegung
von Schuleinzugsbereichen öffentlicher Schulen des Landkreises
Nordwestmecklenburg vom 19.12.2003 auch die Schüler der Regionalen Schule Kalkhorst,
sofern die Gemeinde Kalkhorst als Schulträger den Beschluss zur Nichtbildung
von Eingangsklassen fasst.
Unter Berücksichtigung
dieser Maßgabe wird sich die Gesamtschülerzahl der Regionalen Schule im jetzigen
Planungszeitraum zwischen 165 und 211 bewegen. Im Prognosezeitraum (2011/12 bis
2015/16) wird die Gesamtschülerzahl als relativ konstant zwischen 232 und 209
eingeschätzt.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
I. Darstellung der Schülerströme (Anlage 1 ist Bestandteil des
Beschlusses)
-
Entwicklung im Planungszeitraum 01.08.2006 31.07.2011
sowie im
Prognosezeitraum 01.08.2011 31.07.2016
a)
Klassenstufen
1 4
Im Planungszeitraum 2006/07 bis
2010/11 wird sich die Gesamtschülerzahl zwischen 136 und 144 Schülern bewegen.
Für diesen Zeitraum kann demzufolge eine Zweizügigkeit im Grundschulbereich
gewährleistet werden.
Im Prognosezeitraum 2011/12 bis 2015/16
wird die Gesamtschülerzahl zwischen 128 und 136 Schülern liegen. Für den
Prognosezeitraum wird eine Zweizügigkeit für die Klassenstufen 1 4 angenommen.
Die geforderte Mindestschülerzahl für den Erhalt der Schulart Grundschule wird
erreicht. Die geforderte Ein- bzw. Mehrzügigkeit kann ebenfalls gewährleistet
werden. Die Bestandsfähigkeit der Schulart Grundschule ist somit nachgewiesen.
b) Klassenstufen 5 bis 10
In den Klassenstufen 5 10 beläuft
sich die Gesamtschülerzahl im Planungszeitraum zwischen 165 und 211 Schülern.
Im Planungszeitraum kann für die Klassenstufen 5 die geforderte Zweizügigkeit
nachgewiesen werden.
Im Prognosezeitraum 2011/12 bis
2015/16 liegt die Gesamtschülerzahl zwischen 209 und 232 Schülern. Im
Prognosezeitraum kann durchgängig in allen Klassenstufen eine Zweizügigkeit
nachgewiesen werden.
Somit ist die Schulart Regionale
Schule gesichert.
Bei der Ermittlung der Schülerströme
ist mit einem Durchschnittswert in Höhe von 33 % als Übergang im Anschluss an
die Klassenstufe 6 (schulartenunabhängige Orientierungsstufe) an andere Schulen
gerechnet worden.
II. Schulraum- und Sportflächenbilanzen (Anlage 2 ist Bestandteil des Beschlusses)
Die Schulraum- und
Sportflächenbilanzen für beide Schulen haben sich nicht wesentlich gegenüber
der vorausgehenden Schulentwicklungsplanung verändert. Bei den Investitionen
sind folgende Veränderungen eingetreten, bzw. beabsichtigt:
Grundschule:
Es wurde die Elektroanlage
vollständig erneuert.
Regionale Schule:
Es sind zwei Klassenräume neu
geschaffen bzw. instand gesetzt worden. Ferner wurden Auflagen des
Brandschutzes erfüllt. Es ist vorgesehen, ein Fachkabinett neu einzurichten und
auszustatten.
Ferner ist beabsichtigt, einen
Gebäudetausch für beide Schulen vorzunehmen.
III.
Einzugsbereiche
Für die Grundschule und die Regionale Schule gelten entsprechend der Satzung über die Festlegung von Schuleinzugsbereichen öffentlicher Schulen im Landkreis Nordwestmecklenburg vom 19.12.2003 folgende Einzugsbereiche:
Dassow, Barendorf, Benkendorf, Feldhusen, Flechtkrug, Groß Voigtshagen, Harkensee, Holm, Johannstorf, Kaltenhof, Klein Voigtshagen, Lütgenhof, Pötenitz, Prieschendorf, Rosenhagen, Schwanbeck, Tankenhagen, Volkstorf, Wieschendorf, Wilmstorf.
Sowie nach entsprechender
Beschlussfassung der Gemeinde Kalkhorst als Schulträger für die Regionale
Schule auch:
Kalkhorst, Dönkendorf, Groß
Schwansee, Hohen Schönberg, Klein Pravtshagen, Neuenhagen, Klein Schwansee.
Die bestehenden Einzugsbereiche
sollen nicht verändert werden.
IV.
Künftige Schulstruktur
1. Grundschule
Dassow sowie
2. Regionale Schule Dassow.
Die Stadt Dassow ist Grundzentrum in
der Region Westmecklenburg. Für die künftige Weiterentwicklung der Stadt Dassow
mit zurzeit 4.000 Einwohnern ist es von besonderer Bedeutung, dass die
Schularten Grundschule und Regionale Schule angeboten werden können. Der
Ausweisung von weiteren Wohneinheiten sowie der Ansiedlung künftiger Gewerbebetriebe
muss auch im Bildungsangebot Rechnung getragen werden.
