Beschlussvorlage - VO/1/0073/2019-1

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhalt

Der Hauptausschuss hatte sich am 27.10. 2020 erneut mit der Überarbeitung der Geschäftsordnung befasst und dazu die folgenden Empfehlungen gegeben:

 

 1. § 5 Abs. 2 Die Ladungsfrist für die Sitzungen der Stadtvertretung beträgt 7 Tage.

§ 5 Abs. 3 ist zu streichen

Neu aufzunehmen ist ein angestrebtes Sitzungsende um 22:30 Uhr.

2. § 8 Abs. 1 Die Dauer der Fragestunde soll nicht länger als 45 Minuten betragen.

3. § 10 Abs. 1 Letzter Satz: Der Bericht ist schriftlich abzufassen und digital der Tagesordnung beizufügen bzw. spätestens am Tag der Sitzung zu übergeben.

4. § 15 Abs. 3 Jeder Antrag zu einem Tagesordnungspunkt muss 10 Tage vor Beginn der Sitzung beim Bürgermeister vorliegen und den Beschlussvorschlag im Wortlaut enthalten.

5. § 22 Die Mitglieder des Hauptausschusses betonen, dass reine Beschlussprotokolle zu führen sind. Die Frist für die Erstellung der Niederschriften im § 22 Abs. 4 soll auf 14 Tage abgekürzt werden.

6. § 23 Das Akteneinsichtsrecht ist noch einmal zu prüfen und ggf. neu zu formulieren.

 

Diese Empfehlungen sind in den beigefügten Entwurf der Geschäftsordnung berücksichtigt worden. Die Ergänzungen oder Streichungen sowie Änderungen sind rot markiert.

 

Das Akteneinsichtsrecht gem. § 34 Abs. 4 KV M-V wurde neu geregelt. Liegen die gesetzlich Voraussetzungen vor, muss die Akteneinsicht gewährt werden. Über den Antrag entscheidet das verwaltungsleitende Organ (Amtsvorsteher / LVB). Daher ist die Regelung in der Geschäftsordnung zu streichen.

 

Verwaltungsseitig wurde die alte Geschäftsordnung noch um weitere Bemerkungen ergänzt. Der Text ist gelb markiert und um eine blau markierte Erläuterung ergänzt. Hier empfehlen sich weitere Änderungen. 

 

Letztlich steht es der Stadtvertretung aber frei, die Geschäftsordnung nach eigenem Ermessen auszugestalten. Eine Prüfung durch die Kommunalaufsicht erfolgt nicht. Dennoch darf die Geschäftsordnung nicht gegen höherrangiges Recht z.B. die KV M-V verstoßen.

 

 

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Die Stadtvertretung Schönberg beschließt die im Entwurf beigefügte Geschäftsordnung. 

 

 

 

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

keine

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...