Informationsvorlage - 4/476/2021

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Zur Information für die Stadtvertretung Schönberg wird in Vorbereitung der Umsetzung der Brandschutztechnischen Sanierung der Regionalen Schule mit Grundschule Schönberg der Stand der Beschlusslage, inklusive der Auflistung der gestellten Fördermittelanträge im Folgenden aufgeführt:

Mit Datum vom 26.08.2016 werden durch das beauftragte Planungsbüro Unterlagen im Baugenehmigungsverfahren beim Landkreis NWM eingereicht. Diesen Ausarbeitungen ist ein Brandschutzkonzept zugehörig, das somit Bestandteil der bauaufsichtlichen Prüfung ist.

Zum 26.07.2018 wird durch das Amt Schönberger Land ein Fördermittelantrag auf Sonderbedarfszuweisung in Höhe von 316.478,93 € beim Ministerium für Inneres und Europa M-V gestellt.

Die Stadtvertretung Schönberg hat im Zeitraum von März 2019 bis zum heutigen Tag, die im Folgenden aufgeführten Beschlüsse zum Thema Brandschutztechnische Sanierung der Regionalen Schule mit Grundschule Schönberg, gefasst:

21.03.2019 –Beschluss der Stadtvertretung Schönberg: Brandschutztechnische Gebäudesanierung der regionalen Schule mit Grundschule Schönberg auf der Grundlage der vorgelegten Planung

07.05.2019 – Beschluss der Stadtvertretung Schönberg: Beauftragung der Verwaltung, einen unabhängigen Statiker zu beauftragen, der sich mit der Prüfung des Anbringens provisorischer Außentreppen an den Giebelseiten des Gebäudes befasst.

01.10.2019 – Informationsvorlage an den Bauausschuss der Stadt Schönberg mit Angaben zur Machbarkeit der Außentreppen und einer Kostengegenüberstellung zur Variante der Rauchschürzen

24.07.2019 – Erteilung der Baugenehmigung einschließlich einer bautechnisch geprüften Genehmigungsstatik und eines Brandschutzkonzeptes

19.12.2019 – die Stadtvertretung beschließt mittels Grundsatzbeschluss die Ausschreibung entsprechend der geltenden Vergaberichtlinien, die Zuschlagsentscheidung und die Auftragsvergabe an das Amt Schönberger Land zu delegieren

 

Der Fördermittelantrag vom 26.07.2018 wird mit Schreiben vom 18.05.2020 durch das Ministerium abgelehnt. Somit konnte der Beschluss nicht im Jahr 2020 umgesetzt werden, da die Fördermittel nicht zur Verfügung standen.

Am 30.09.2020 wurde durch das Amt Schönberger Land ein weiterer Fördermittelantrag gestellt. Hierbei wurde eine Fördersumme von 453.583,08 € als Antrag auf Zuwendung des Landes M-V zur Verbesserung der Schulinfrastruktur an allgemeinbildenden Schulen in öffentlicher Trägerschaft (Förderrichtlinie Schulbaupaket – SchulFöRL M-V) beantragt. Hierin war der Baubeginn für den 01.06.2021 benannt. Dieser Antrag wurde mit Schreiben vom 30.11.2020 abgelehnt.

 

Im Haushalt 2021 ist eine Summe von 1.335.212,47€ eingestellt.

Der Haushalt 2021 ist derzeit in der Genehmigung. Voraussetzung der Umsetzung der Baumaßnahme in den Sommerferien diesen Jahres ist die baldige Genehmigung des Haushaltes.

Sobald die Genehmigung zum Haushalt vorliegt, kann mit der Ausschreibung begonnen werden. Ziel ist die Umsetzung der Baumaßnahme in den Sommerferien 2021, wobei geringfügige vorbereitende Maßnahmen in Abstimmung mit der Schule bereits in der 22.KW 2021 beginnen sollten.

 

Als weitere Information zu den bereits vorgestellten Ausführungen in der Variantenuntersuchung von passierbaren Rauchschürzen zu außenliegenden Fluchttreppentürmen liegen erläuternd folgende Anlagen dieser Vorlage bei:

Anlage 1 – Kostendarstellung passierbare Rauchschürzen – Ermittlung durch das beauftragte Planungsbüro: Gesamtkosten inkl. angrenzender Arbeiten: 143.250,00 €

Anlage 2 – Kostendarstellung Treppentürme – Ermittlung durch angefragtes unabhängiges Statikbüro, inklusive der Kosten für die ergänzenden Arbeiten, ermittelt durch das Planungsbüro: Gesamtkosten inkl. angrenzender Arbeiten: 292.000,00 €

Mehrbedarf für Ausführung der Treppentürme gem. Anlage 2: 148.750,00 €

Anlage 3 – Informationen zu den Anforderungen an Außentreppen durch die DGUV

Anlage 4 – aktueller Stand der Kostenberechnung erstellt durch beauftragtes Planungsbüro

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Anlagen

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