Beschlussvorlage - 1/280/2021-1

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Das Gesetzes zur Aufrechterhaltung der Handlungsfähigkeit der Kommunen während der SARS-CoV-2-Pandemie wurde im Januar 2021 im Landtag M-V  beschlossen.

Die Stadtvertretung Dassow hatte sich bereits am 02. Februar 2021 mit den neuen Handlungsoptionen befasst und dazu auch Beschlüsse gefasst. U.a. ist auch eine Aufgabenübertragung von der Stadtvertretung auf den Hauptausschuss vorgenommen worden.

 

Hierzu bestimmt das Gesetz folgendes:

" (4) Die Gemeindevertretung kann mit der Mehrheit von zwei Dritteln aller Mitglieder

beschließen, dass der Hauptausschuss in Angelegenheiten entscheidet, die ihr durch Gesetz

oder Ortsrecht vorbehalten sind. Die Gemeindevertretung kann die Übertragung auf einzelne

Angelegenheiten beschränken. Sie ist auf einen Zeitraum von höchstens drei Monaten zu

befristen. Sitzungen des Hauptausschusses, in denen nach Satz 1 übertragene Angelegenheiten

behandelt werden, sind abweichend von § 35 Absatz 4 Satz 4 der Kommunalverfassung öffentlich. § 29 Absatz 5 Satz 2 bis 4 der Kommunalverfassung gilt entsprechend."

Bei Durchsicht der Niederschrift ist jedoch festgestellt worden, dass die erforderliche Mehrheit von zwei Dritteln der Mitglieder nicht erreicht wurde. Daher wird dieser Teil der Beschlüsse nicht wirksam.

Die Stadtvertretung Dassow besteht aus 15 Mitgliedern. Somit sind mindestens 10 ja Stimmen notwendig.

Da zum Zeitpunkt der Abstimmung der o.g. Sachverhalt nicht in der Vorlage dargestellt wurde, wird verwaltungsseitig empfohlen über diesen Punkt erneut abzustimmen.

 

 

 

 

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Beschlussvorschlag

Die Stadtvertretung beschließt, 

das gemäß § 2 Abs. 2 des Gesetzes zur Aufrechterhaltung der Handlungsfähigkeit der Kommunen während der SARS-CoV-2-Pandemie der Hauptausschuss in Angelegenheiten entscheidet, die ihr durch Gesetz oder Ortsrecht vorbehalten sind. Die Aufgabenübertragung ist befristet bis zum 30.04.2021 und der Inzidenzwert des Landkreises > 25 ist.

 

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Finanz. Auswirkung

 

GESAMTKOSTEN

AUFWAND/AUSZAHLUNG IM LFD. HH-JAHR

AUFWAND/AUSZAHLUNG JÄHRL.

ERTRAG/EINZAHLUNG JÄHRL.

00,00 €

00,00 €

00,00 €

00,00 €

FINANZIERUNG DURCH        

VERANSCHLAGUNG IM HAUSHALTSPLAN

Eigenmittel

00,00 €

Im Ergebnishaushalt

Ja / Nein

Kreditaufnahme

00,00 €

Im Finanzhaushalt

Ja / Nein

Förderung

00,00 €

 

 

Erträge

00,00 €

Produktsachkonto

00000-00

Beiträge

00,00 €

 

 

 

 

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Anlagen

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