Beschlussvorlage - 2/204/2021

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Der Bürgerwindpark Schönberg ist in Betrieb gegangen. Durch seine Lage in Mecklenburg-Vorpommern fällt das Windprojekt unter das geltende Bürger- und Gemeindenbeteiligungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern (BüGemBeteilG M-V).

Das bedeutet, dass per Gesetz 20% an der Gesellschaft Bürgerwindpark Schönberg GmbH & Co. KG Bürgern und Gemeinden im Kreis von 5 km zum Kauf angeboten werden müssen.

Für die Umsetzung des BüGembeteilG M-V für den Bürgerwindpark Schönberg wurde der Weg der Direktbeteiligung gewählt. Der verantwortliche Vorhabenträger bietet den Kaufberechtigten 20% der Anteile an der Windparkgesellschaft an, von denen 10% für die Gemeinden und 10% für die Bürger zur Verfügung gestellt werden. Eine Beteiligung ist bereits ab 500 EUR möglich. Allen amtsangehörigen Städten und Gemeinden wurde die Möglichkeit zur Beteiligung am Bürgerwindpark Schönberg übersandt (Anlage Offerte Kommanditanteile an der Bürgerwindpark Schönberg GmbH & Co. KG

Die Kommunalaufsicht des Landkreises Nordwestmecklenburg wurde in dieser Angelegenheit um eine Stellungnahme gebeten. Diese ist ebenfalls als Anlage beigefügt. Hier heißt es u.a.: “Grundsätzlich zeigt die Existenz des BüGembeteilG, dass seitens des Landesgesetzgebers entsprechende Beteiligungen der Gemeinden ermöglicht werden sollen. Voraussetzung dafür ist die Rentierlichkeit des Projekts.“

Nachstehend ist der Link zu der entsprechenden Internetseite angegeben. Die Rentierlichkeit lässt sich derzeit mit den vorliegenden Unterlagen nicht vollständig und abschließend prüfen.

 

https://www.regierung-mv.de/Landesregierung/em/Energie/Wind/B%C3%BCrger-und-Gemeindebeteiligungsgesetz/ 

 

Zur weiteren Information wurde der Beschlussvorlage das entsprechende Verkaufsprospekt beigefügt, in dem weiterführende Informationen enthalten sind.

 

Von den insgesamt offerierten 7.800 Kommanditanteilen (Gesamtinvestitionsvolumen 3.900.000 €) werden im Rahmen der Offerte nach BüGembeteilG M-V den Gemeinden und Bürgerinnen und Bürger 1.560 Kommanditanteile (780.000 € Vermögensanlage) angeboten.

Als zweite Möglichkeit können Projektträger den Sitz- und Nachbargemeinden im Umkreis von 5 Kilometern auch anbieten, anstatt Anteile an der Gesellschaft zu erwerben, die den künftigen Windpark betreibt, stattdessen eine jährliche Ausgleichsabgabe zu erhalten. Die Gemeinden treffen die Entscheidung darüber, ob sie eine solche jährliche Zahlung für die Betriebszeit der Windkraftanlagen annehmen oder das originäre gesetzliche Verfahren der Beteiligung an der Projektgesellschaft wählen.

Sollte die Stadt Dassow Interesse an dieser risikolosen alternativen Abgabe haben, muss beim Investor nachgefragt werden, ob dieser auch bereit ist, die alternative Abgabe zu zahlen. Diese wäre voraussichtlich niedriger, aber risikolos. Angaben hierzu befinden sich auch in dem der Offerte beigefügten Bewertungsgutachten der bakertilly.

Gemäß § 11 Bürger- und Gemeindebeteiligungsgesetz haben die Gemeinden die Mittel aus der Ausgleichsabgabe zur Steigerung der Akzeptanz für Windenergieanlagen bei ihren Einwohnern zu verwenden. Zur Erreichung dieses Zwecks kommen insbesondere Maßnahmen zur

1. Aufwertung von Ortsbild und ortsgebundener Infrastruktur,

2. Optimierung der Energiekosten oder des Energieverbrauchs der Gemeinde oder der Einwohner,

3. Information über die Windenergie und deren Erzeugung oder

4. Förderung kommunaler Veranstaltungen oder Einrichtungen, die der Kultur, Bildung oder Freizeit dienen, oder unternehmerischer Tätigkeiten in der Gemeinde, soweit für die Einwohner jeweils ein ausreichender Bezug zu den aus der Windenergieerzeugung generierten Geldmitteln erkennbar ist,

in Betracht.

 

 

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Beschlussvorschlag

Die Stadtvertretung Dassow beschließt,

 

a)            Stück Kommanditanteile an der Bürgerwindpark Schönberg GmbH & Co. KG zum Kaufpreis von 500 € je Anteil zu erwerben oder

b)     keine Anteile an der Bürgerwindpark Schönberg GmbH & Co. KG zu erwerben oder

c)  die Anfrage beim Vorhabenträger auf Zahlung der Ausgleichsabgabe gemäß § 11 Bürger- und Gemeindenbeteiligungsgesetz zu stellen.

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

GESAMTKOSTEN

AUFWAND/AUSZAHLUNG IM LFD. HH-JAHR

AUFWAND/AUSZAHLUNG JÄHRL.

ERTRAG/EINZAHLUNG JÄHRL.

500 € je Anteil

00,00 €

00,00 €

00,00 €

FINANZIERUNG DURCH        

VERANSCHLAGUNG IM HAUSHALTSPLAN

Eigenmittel

00,00 €

Im Ergebnishaushalt

Ja / Nein

Kreditaufnahme

00,00 €

Im Finanzhaushalt

Ja / Nein

Förderung

00,00 €

 

 

Erträge

00,00 €

Produktsachkonto

00000-00

Beiträge

00,00 €

 

 

 

 

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Anlagen

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