Beschlussvorlage - 2/212/2021

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Gemäß  § 48 Abs 2 Nr. 2 und 3 KV M-V hat die Kommune unverzüglich eine Nachtragshaushaltssatzung zu erlassen, wenn im  Ergebnishaushalt bisher nicht veranschlagte oder zusätzliche Aufwendungen bei einzelnen Aufwandspositionen in einem im Verhältnis zu den Gesamtaufwendungen erheblichen Umfang getätigt werden sollen oder müssen, Entsprechendes gilt im Finanzhaushalt für Auszahlungen bzw. für bisher nicht veranschlagte Auszahlungen für Investitionsmaßnahmen.

 

Folgende zusätzliche Investitionen werden neu veranschlagt bzw. gegenüber dem Haushaltsplan maßgeblich verändert:

 

Folgende zusätzliche Investitionen werden neu veranschlagt bzw. gegenüber dem Haushaltsplan maßgeblich verändert:

 

Produkt: 21501 Regionale Schule mit Grundschule/ Brandschutz, Digitalpakt

Produkt: 21501 Regionale Schule mit Grundschule/ Einbau RLT Anlagen

Produkt: 54101 Gemeindestraßen Straßenbeleuchtung/ Ratzeburger Straße

Produkt: 54101 Gemeidnestraßen, Straßenbeleuchtung/ Straßenbeleuchtung

Produkt: 54101 Gemeindestraßen, Straßenbeleuchtung/ Dorf Lockwisch

Produkt: 54101 Gemeindestraßen, Straßenbeleuchtung/ Dorferneuerung

                           Hof Lockwisch

 

Durch die für die Investitionsmaßnahmen nachträglich veranschlagten Kosten und Zuwendungen ergeben sich für die Stadt Schönberg höhere Eigenanteile, welche durch Kreditaufnahmen finanziert werden müssen.

 

Folgende zusätzliche Aufwendungen/Auszahlungen werden neu veranschlagt bzw. gegenüber dem Haushaltsplan maßgeblich verändert:

 

Produkt: 21501 Regionale Schule mit Grundschule/ Schulgartengebäude

Produkt: 28100 Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke an den sonst.

                           privaten Bereich

Produkt: 42400 Palmberghalle

Produkt: 55201 Kostenerstattungen an Zweckverbände /Kostenerstattungen

                           an priv. Unternehmen

Produkt: 55300 Friedhofs- und Bestattungswesen

 

Die Höhe der Erträge/Einzahlungen, Aufwendungen/Auszahlungen bzw. die Investitionen, 

die neu veranschlagt wurden bzw. sich gegenüber dem Haushaltsplan maßgeblich verändert haben, sind im Vorbericht näher benannt.

 

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Beschlussvorschlag

Die Stadtvertretung beschließt die 1. Nachtragshaushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2021/2022 nebst Anlagen gem. GemHVO

 

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Finanz. Auswirkung

Erläuterung Vorbericht

 

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Anlagen

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