Beschlussvorlage - 3/081/2021

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Der Sachverhalt ist in dem anliegenden Schreiben des Ministeriums für Inneres und Sport MV erläutert.

 

Etwaige Entscheidungen gegen eine unverwechselbare Bezeichnung der Straßen im Gemeindegebiet könnten unter Umständen – etwa bei missverständlichen Ortsangaben in Notfällen – zu einer Gefährdung von Leib, Leben und Eigentum sowie gegebenenfalls auch zu Amtshaftungsansprüchen gegen die Gemeinde führen.

 

Die Gemeinden haben unter Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit die für die Umbenennung sprechenden Gründe gegen das Interesse der Anwohner abzuwägen.

 

Es ist daher erforderlich, die mehrmals im Gemeindegebiet vorhandenen Straßennamen umzubenennen, konkret betrifft es die Straßen „Am Hof“, „Dassower Straße“, „Friedensstraße“, „Schulstraße“ und Seestraße“ in den jeweiligen Ortsteilen.

 

Zur Rechtsstellung der Betroffenen:

Den von der Straßenumbenennung Betroffenen stehen die gegen Verwaltungsakte eröffneten Rechtsbehelfe offen, d.h. zunächst der Widerspruch und anschließend die Anfechtungsklage.

 

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Beschlussvorschlag

  1.                Straßenumbenennung „Am Hof“:

a)      Am Hof“ im Ortsteil Groß Voigtshagen

 

Gemarkung: Groß Voigtshagen

Flur: 001 & 002

Flurstücke: 00027/018, 00027/021, 00043/004, 00043/007 und 00007/011, 00008/018, 00008/019

 

wird in den Straßennamen „_______________“ umbenannt.

 

b)      Am Hof“ im Ortsteil Johannstorf

 

Gemarkung: Johannstorf-Benckendorf

Flur: 003

Flurstücke: 00042/000, 00048/000, 00050/000, 00054/000, 00067/000 und 00084/000

 

wird in den Straßennamen „_______________“ umbenannt.

 

  1.                Straßenumbenennung „Dassower Straße“:

a)      Die „Dassower Straße“ im Ortsteil Harkensee

 

Gemarkung: Harkensee

Flur: 002 und 003

Flurstücke: 00143/000, 00145/000 und 00052/000 

 

wird in den Straßennamen „_______________“ umbenannt.

 

b)     Die „Dassower Straße“ im Ortsteil Prieschendorf

 

Gemarkung: Prieschendorf

Flur: 001

Flurstücke: 00138/000, 00220/000, 00238/000 und 00309/000

 

wird in den Straßennamen „_______________“ umbenannt.

 

  1.                Straßenumbenennung „Friedensstraße“:

a)      Die „Friedensstraße“ im Ortsteil Dassow

 

Gemarkung: Dassow

Flur: 001

Flurstücke: 00150/000, 00365/003 und 00419/040

 

wird in den Straßennamen „_______________“ umbenannt.

 

b)     Die „Friedensstraße “ im Ortsteil Harkensee

 

Gemarkung: Harkensee

Flur: 002

Flurstück: 00150/000

 

wird in den Straßennamen „_______________“ umbenannt.

 

  1.                Straßenumbenennung „Schulstraße“:

a)      Die „Schulstraße“ im Ortsteil Benckendorf

 

Gemarkung: Johannstorf-Benckendorf

Flur: 004

Flurstücke: 00028/000 und 00029/002

 

wird in den Straßennamen „_______________“ umbenannt.

 

b)    Die „Schulstraße“ im Ortsteil Harkensee

 

Gemarkung: Harkensee

Flur: 002

Flurstück: 00106/000

 

wird in den Straßennamen „_______________“ umbenannt.

 

  1.                Straßenumbenennung „Seestraße“:

a)     Die „Seestraße“ im Ortsteil Barendorf

 

Gemarkung: Barendorf (b. Dassow)

Flur: 003 und 004

Flurstücke: 00008/000, 00144/000, 00145/000 und 00040/000, 00103/00, 00107/000

 

wird in den Straßennamen „_______________“ umbenannt.

b)      Die „Seestraße“ im Ortsteil Johannstorf

 

Gemarkung: Johannstorf-Benckendorf

Flur: 003

Flurstücke: 00041/000 und 00108/000

 

wird in den Straßennamen „_______________“ umbenannt.

 

Die Umbenennungen treten zum nächstmöglichen Zeitpunkt in Kraft

 

Die Bürgermeisterin wird beauftragt, die Umbenennungen in Gestalt einer Allgemeinverfügung ortsüblich bekannt zu geben.

 

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Finanz. Auswirkung

 

Austausch bestehender Beschilderung wird aus dem aktuellem Haushalt finanziert

 

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Anlagen

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