Beschlussvorlage - 1/360/2021

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Bis zur Fusion mit der Stadt Schönberg wurde für die Nutzung der Räumlichkeiten der Feuerwehr Lockwisch die Entgeltordnung der Gemeinde Lockwisch über die Benutzung der gemeindeeigenen Räumlichkeiten in der Fassung vom 14.01. 2016 angewendet.

Die Entgeltordnung  ist aufgrund der Fusion mit der Stadt Schönberg neu zu beschließen. Ein Entwurf ist beigefügt. Inhaltlich wurden  wenige Änderungen gegenüber der Ursprungsfassung vorgenommen. Die Zuständigkeit wechselt vom Bürgermeister auf den Ortsvorsteher und die Garagennutzung entfällt. 
 

Der Entwurf der Entgeltordnung wurde mit dem Ortsvorsteher inhaltlich abgestimmt. Die Nutzungsvereinbarungen werden vom Ortsvorsteher eigenverantwortlich abgeschlossen. 

 

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Beschlussvorschlag

Die Stadtvertretung beschließt die als Entwurf beigefügte Entgeltordnung der Stadt Schönberg über die Benutzung der Räumlichkeiten im Feuerwehrgerätehaus Lockwisch 

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Finanz. Auswirkung

 

GESAMTKOSTEN

AUFWAND/AUSZAHLUNG IM LFD. HH-JAHR

AUFWAND/AUSZAHLUNG JÄHRL.

ERTRAG/EINZAHLUNG JÄHRL.

00,00 €

00,00 €

00,00 €

00,00 €

FINANZIERUNG DURCH        

VERANSCHLAGUNG IM HAUSHALTSPLAN

Eigenmittel

00,00 €

Im Ergebnishaushalt

Ja / Nein

Kreditaufnahme

00,00 €

Im Finanzhaushalt

Ja / Nein

rderung

00,00 €

 

 

Erträge

00,00 €

Produktsachkonto

00000-00

Beiträge

00,00 €

 

 

 

 

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Anlagen

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