Beschlussvorlage - 4/728/2021

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Lüdersdorf hat die im Bauleitplanverfahren eingegangenen Stellungnahmen aus der Beteiligung im Rahmen der Abwägungsvorschläge beraten und beschlossen.

 

Die Grundzüge der Planung sind durch die vorgebrachten Anregungen aus den Stellungnahmen nicht berührt, sodass die Satzungsunterlagen lediglich redaktionell bzw. konkretisierend angepasst wurden. Die Satzungsunterlagen bestehen aus der Planzeichnung, dem Textteil sowie der Begründung des Bebauungsplans Nr. 21. 

 

Um das Planverfahren abzuschließen, hat der Satzungsbeschluss durch die Gemeinde Lüdersdorf zu erfolgen. Die ortsübliche Bekanntmachung des Beschlusses ist gem. § 10 Abs. 3 BauGB vorzunehmen.

 

Gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB kann der Flächennutzungsplan im Zuge der Berichtigung angepasst werden. Dies ist entsprechend vorzunehmen.

 

 

 

 

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Beschlussvorschlag

 

  1. Gemäß § 10 Abs. 1 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBl. I S.3634) und § 86 Landesbauordnung M-V (LBauO M-V) vom 15. Oktober 2015 (GVOBl. M-V 2015, S. 344), beschließt die Gemeindevertretung der Gemeinde Lüdersdorf den Bebauungsplan Nr. 21 „Am Lüdersdorefer Graben“ bestehend aus der Planzeichnung und den Textlichen Festsetzungen sowie den örtlichen Bauvorschriften, als Satzung.
  2. Die Begründung zum Bebauungsplan Nr. 21 „Am Lüdersdorfer Graben“ wird gebilligt.
  3. Der Bürgermeister wird beauftragt, den Beschluss der Satzung über den Bebauungsplan Nr. 21 „Am Lüdersdorfer Graben“ gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
  4. Der Bürgermeister wird beauftragt, den Flächennutzungsplan zu gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB zu berichtigen.

 

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

Der Gemeinde entstehen keine Kosten. Die Kostenübernahme ist durch einen städtebaulichen Vertrag mit dem Investor geregelt.

 

 

 

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