Beschlussvorlage - 4/743/2021

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

Der Gemeinde Selmsdorf liegt eine Projektplanung für einen Solarpark zur Stromerzeugung mittels Photovoltaik mit einer Gesamtleistung von ca. 6,4 Megawatt vor. Das Projekt des Solarparks ist für das Flurstück 37/1, Flur 1 der Gemarkung Selmsdorf angedacht. Die Projektbeschreibung ist der Anlage zu entnehmen.

 

Der Solarpark soll mit einer Flächengröße von ca. 6,2 ha geplant werden.

 

Im Flächennutzungsplan der Gemeinde Selmsdorf ist dieser Bereich als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt (1. Änderung des Flächennutzungsplans). Dementsprechend wäre der Flächennutzungsplan anzupassen; die Aufstellung eines Bebauungsplanes ist im Weiteren zu prüfen.

 

Die Gemeinde Selmsdorf trägt die Planungshoheit und hat vom Grundsatz her über die Entstehung eines Solarparks zu entscheiden.

 

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Beschlussvorschlag

 

Die Gemeinde Selmsdorf nimmt die Projektvorstellung zum Solarpark Selmsdorf zur Kenntnis und stimmt dem Vorhaben für die Errichtung des „Solarparks Selmsdorf“ mittels Photovoltaik auf dem Flurstück 37/1, Flur 1 der Gemarkung Selmsdorf vom Grundsatz her zu.

 

Das Bauleitplanverfahren ist mit dem Landkreis abzustimmen.

 

Die Kosten für das Verfahren hat der Vorhabenträger zu übernehmen, der Gemeinde dürfen keine Kosten entstehen.

 

Die Amtsverwaltung wird beauftragt, einen entsprechenden Städtebaulichen Vertrag zwischen der Gemeinde und dem Vorhabenträger vorzubereiten.

 

Der Vorhabenträger ist über das Ergebnis aus den zuständigen Gremien der Gemeinde Selmsdorf zu informieren.

 

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Finanz. Auswirkung

Keine

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