Beschlussvorlage - 4/850/2022

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

Die eingegangenen Stellungnahmen wurden überprüft und folgende Punkte finden zum Satzungsbeschluss Berücksichtigung:

        Anpassungen im Kapitel 5 – Immissionsschutz, Konkretisierung der Berechnung des Gewerbelärms sowie der textlichen Festsetzung bei Eintritt bestimmter Umstände,

        Verlegung der nördlichen Fußwegeverbindung, da diese zuvor vor einem Baum endete,

        Im Bereich der Fläche für Versorgungsanlagen – Abfallentsorgung muss ein weiterer Baum gefällt werden, um den reibungslosen Ablauf der Entleerung der Abfallcontainer gewährleisten zu können,

        Überprüfung der DWA-Regeln für die Niederschlagsentwässerung, mit dem Ergebnis, dass die Zielsetzung der DWA-A/M 102 eingehalten werden kann,

        Konkretisierung der festgesetzten Einfriedungen an der Grenze zum Dorfpark, entsprechend der Hinweise der unteren Naturschutzbehörde,

        Auswahl sowie verbindliche Reservierung der benötigten Ökokonten.

 

Die Gemeinde kann nun den Satzungsbeschluss fassen und die Begründung billigen.

 

Die ortsübliche Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ist vorzunehmen; mit der Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan in Kraft.

 

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Beschlussvorschlag

 

  1. Die Gemeindevertretung beschließt den Bebauungsplan Nr. 14 „Wohngebiet am Dorfpark“ gemäß § 10 BauGB als Satzung.
  2. Die Begründung wird gebilligt.
  3. Der Bürgermeister wird beauftragt, die Satzung ortsüblich bekannt zu machen. Dabei ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Dienstzeiten eingesehen und über den Inhalt Auskunft erlangt werden kann.

 

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Finanz. Auswirkung

 

Keine

 

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