Beschlussvorlage - VO/4/0876/2014

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Selmsdorf hat am 25.10.2012 die Aufstellung der 7. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 7 beschlossen. Die Aufstellung des Bebauungsplanes erfolgt nach den Bestimmungen des § 13 BauGB im vereinfachten Verfahren.

Die vorliegende 7. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 7 bezieht sich auf Teilflächen der rechtskräftigen 6. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 7. Eine Realisierung des dort festgesetzten Sonstigen Sondergebietes „Sporthalle“ ist nicht mehr Planungsziel der Gemeinde. Anstelle einer Sporthalle soll nunmehr ein Bolz- und Trainingsplatz errichtet werden. Der Entwurf der Satzung wurde von der Gemeindevertretung am 24.10.2013 gebilligt. Die öffentliche Auslegung sowie die Beteiligung der von der Planung berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie Nachbargemeinden wurden im Zeitraum November 2013 bis Januar 2014 durchgeführt.

 

Die abgegebenen Stellungnahmen wurden geprüft und in die Abwägung eingestellt. Von Seiten der Öffentlichkeit wurden eine Stellungnahmen abgegeben. In dieser wird im wesentlichen darauf hingewiesen, dass eine Nutzung für Wettkämpfe nicht Bestandteil des Lärmgutachtens ist. Die inhaltliche Auseinandersetzung ist Teil der Abwägung. Sofern eine Nutzung für Wettkämpfe vorgesehen ist, muss der immissionsschutzrechtliche Nachweis, dass keine unzulässigen Beeinträchtigungen entstehen, gutachterlich erbracht werden.

 

Von den berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange sowie den Nachbargemeinden wurden keine Stellungnahmen abgegeben, die zu einer wesentlichen Änderung der Planungskonzeption geführt haben. Hinweise wurden in den Planunterlagen berücksichtigt.

 

Von der Gemeindevertretung kann der Abwägungs- und Satzungsbeschluss gefasst werden. Der Bebauungsplan ist mit den Zielen der Raumordnung und Landesplanung vereinbar.
 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

1.              Die Gemeindevertretung hat die während der Beteiligung der berührten Behörden, der sonstigen Träger öffentlicher Belange, der Nachbargemeinden sowie der Öffentlichkeit vorgebrachten Stellungnahmen mit folgendem Ergebnis geprüft:          siehe Anlage

              Die Anlage ist Bestandteil des Beschlusses.

2.              Der Bürgermeister wird beauftragt, den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange, den Nachbargemeinden und der Öffentlichkeit, die Stellungnahmen vorgebracht haben, das Abwägungsergebnis mitzuteilen.

3.              Die Gemeindevertretung beschließt die 7. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 7 in der vorliegenden Fassung als Satzung.

4.              Die Begründung zur 7. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 7 wird gebilligt.

5.              Der Bürgermeister wird beauftragt, den Satzungsbeschluss über die 7. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 7 ortsüblich bekannt zu machen. Dabei ist anzugeben, wo die Satzung und die Begründung dazu eingesehen und über den Inhalt Auskunft zu erhalten ist.


 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Kosten trägt die Gemeinde.

 

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Anlagen

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