Beschlussvorlage - VO/4/0244/2015

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Anlass der Aufstellung der Satzung ist die Einbeziehung und Arrondierung von Flächen in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Klein Neuleben, um Möglichkeiten für zusätzliche Wohnbebauung zu schaffen.

 

Aufgrund der heterogenen Bebauungsstruktur innerhalb der Ortslage Klein Neuleben soll mit der Klarstellungssatzung definiert werden, welcher bereits zum heutigen Zeitpunkt als im „Zusammenhang bebaut“ zu betrachtender Bereich eine Ergänzung erfahren soll.

 

Mit der Ergänzungssatzung beabsichtigt die Gemeinde Lüdersdorf, die im Zusammenhang bebaute Ortslage durch zusätzliche Wohnbebauung östlich der Dorfstraße bzw. der Straße „An der Trocknung“ sowie westlich der Straße „An der Trocknung“ zu arrondieren. Aus diesem Grund sollen die Flächen, die bisher dem Außenbereich gem. § 35 BauGB zugeordnet sind, durch die Aufstellung der Ergänzungssatzung in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Klein Neuleben einbezogen werden. Diese Flächen sind damit künftig als Innenbereich zu betrachten und für eine Bebauung nach § 34 BauGB geeignet. Die konkrete Ausformung der künftigen Wohnbebauung ist jeweils im Rahmen einer Bauantrages zu regeln.

 

Die Gemeindevertretung wird gebeten, den Entwurf zu billigen und die öffentliche Auslegung zu beschließen. Zeitgleich zur öffentlichen Auslegung soll die Beteiligung der betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange erfolgen

 

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

  1. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Lüdersdorf beschließt, den Aufstellungsbeschluss vom 26.05.2015 um die Aufstellung einer Klarstellungssatzung zu ergänzen. Die Aufstellung der Satzung über die Klarstellung und Ergänzung des im Zusammenhang bebauten Ortsteils Klein Neuleben erfolgt gemäß § 34 i.V.m. § 13 BauGB. Der Geltungsbereich umfasst Flächen der Ortslage Klein Neuleben, gelegen südwestlich der Raddingsdorfer Straße (Landesstraße L02). Der Geltungsbereich der Satzung ist in der Anlage dargestellt. Die Anlage ist Bestandteil des Beschlusses.

 

2.Es wird folgendes Planungsziel verfolgt:

Durch die Aufstellung der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung sollen die Grenzen des im Zusammenhang bebauten Ortes Klein Neuleben festgelegt und die als Außenbereich zu betrachtenden Flächen der Flurstücke 82/3 (teilw.), 24/5, 24/6 und 79/1 (teilw.) der Flur 2 in der Gemarkung Neuleben, in den im Zusammenhang bebauten Ort einbezogen werden. Mit der Satzung soll somit für die Ergänzungsflächen Baurecht gemäß den Festsetzungen des § 34 BauGB geschaffen werden.

 

3.Der Entwurf der Satzung über die Klarstellung und Ergänzung des im Zusammenhang bebauten Ortsteils Klein Neuleben und der Entwurf der dazugehörigen Begründung werden in der vorliegenden Fassung gebilligt.

 

4.Der Entwurf der Satzung über die Klarstellung und Ergänzung des im Zusammenhang bebauten Ortsteils Klein Neuleben einschließlich der Begründung ist gemäß § 34 Abs. 6 BauGB i.V.m. § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 und § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Den berührten Behörden, sonstigen Trägern öffentlicher Belange und Nachbargemeinden ist gemäß § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 und § 4 Abs. 2 BauGB Gelegenheit zur Stellungnahme innerhalb angemessener Frist zu geben.

 

5.Der Bürgermeister wird beauftragt, den Beschluss ortsüblich bekannt zu machen.

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

anteilige Planungskosten

 

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Anlagen

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