Beschlussvorlage - VO/4/0756/2019

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Stadt Schönberg hat einen rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 14.1 – 2. Teil für das Wohngebiet „Wohnpark am Bünsdorfer Weg“.

Die Rechtskraft besteht seit 30.06.2006. Dieser B-Plan ist in der Anlage beigefügt.

 

Der Investor, der seinerzeit auch den 1. Teil des Wohngebietes am Bünsdorfer Weg realisiert hat, möchte nun den 2. Teil realisieren.

Dieses Konzept soll jedoch geändert werden. Das neue Ziel besteht darin, die Voraussetzungen für den Bau einer Kita am Bünsdorfer Weg zu schaffen und die Bebauung bzw. die Grundstücke für Wohnbebauung neu zu ordnen. Das gereichte Konzept ist in der Anlage beigefügt.

 

In dem Zuge sind die Anforderungen an Ausgleich und Ersatz zu regeln. Hierfür ist ein Planverfahren entsprechend durchzuführen.

 

Möglichkeiten des Vereinfachten Verfahrens sollen geprüft werden, dies hängt maßgeblich auch von den Anforderungen an Ausgleich- und Ersatz ab.

 

Daher sollen die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange frühzeitig über die vorgesehene Änderung des Bebauungsplanes Nr. 14.1 – 2. Teil und über die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung unterrichtet werden. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden damit gebeten, sich sowohl zu den geänderten Planungszielen als auch zum erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung zu äußern (sog. Scooping).

 

Sollten sich aus diesem Scooping-Verfahren keine gegenteiligen Erkenntnisse ergeben, so ist vorgesehen, die Änderung des Bebauungsplanes im Rahmen des vereinfachten Verfahrens nach § 13 BauGB durchzuführen.  

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

  1. Die Stadtvertretung Schönberg beschließt die Aufstellung über die 1. Änderung der Satzung des Bebauungsplanes Nr. 14.1 – 2. Teil für das Gebiet „Wohnpark Bünsdorfer Weg“. Der Änderungsbereich umfasst den gesamten Geltungsbereich des Ursprungsplanes. Die Anlage ist Bestandteil des Beschlusses.
  2. Die Zielsetzungen für den Aufstellungsbeschluss bestehen in der Änderung des Konzeptes.  Es wird folgendes Planungsziel verfolgt:

-          Schaffung planungsrechtlicher Voraussetzungen für den Bau einer Kita am Bünsdorfer Weg

-          Neuordnung der Grundstücke und Überarbeitung der Erschließung

-          Regelung der Anforderungen an Ausgleich und Ersatz

  1. Mit den vorliegenden Vorentwurfsunterlagen wird das frühzeitige Beteiligungsverfahren zur Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit durchgeführt.
  2. Der Bürgermeister wird beauftragt, den Beschluss ortsüblich bekannt zu machen.
  3. Nach Auswertung des frühzeitigen Beteiligungsverfahrens wird die Planung ergänzt und die Verfahrensart abschließend bestimmt.

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

keine

 

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Anlagen

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