Beschlussvorlage - VO/1/0072/2019

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Zur Neufassung der Hauptsatzung hat es bereits in der letzten Legislaturperiode Beratungen in der Stadtvertretung gegeben. Die abschließende Beschlussfassung wurde wegen neuer Satzungsmuster und der Änderung der Entschädigungsverordnung sowie der anstehenden Neuwahl der Stadtvertretung nicht vorgenommen.

 

Der beigefügte Entwurf berücksichtig den bisherigen Beratungsstand. Die Regelungen zur Haushaltswirtschaft (bisher § 15) sind nicht mehr Bestandteil der Hauptsatzung. Die Festsetzungen erfolgen künftig mit der Haushaltssatzung. Die Hauptsatzung sieht jetzt die Bildung eines eigenen Rechnungsprüfungsausschusses vor - § 12 Abs. 5. Hier ist noch die Anzahl der Mitglieder festzulegen. Die Bestimmungen zur Bekanntmachung wurden überarbeitet. Künftig erfolgen alle Bekanntmachung über das Internet - § 16. Unabhängig davon wird das Amt alle Satzungen im Amtsblatt abdrucken.

 

Noch nicht enthalten sind neue Festsetzungen zu den Aufwandsentschädigungen gem. Entschädigungsverordnung vom 06.06. 2019. Die Festsetzungen ergeben sich aus § 15 der Hauptsatzung. Lediglich Abs. 11 wurde angepasst. Hier ist jetzt ein monatlicher Sockelbetrag festzulegen. Bisher war dort lediglich eine Pauschale für Aufwendung im Zusammenhang mit dem digitalen Sitzungsdienst vorgesehen.

 

Die Entschädigungsverordnung ist beigefügt. Mit der Neufassung der Verordnung will das Land in erster Linie das Ehrenamt stärken und zugleich einen Ausgleich für sozialversicherungspflichtige Aufwandsentschädigungen ermöglichen. Es können nur konkrete summenmäßige Angaben in der Hauptsatzung festgelegt werden. Die Aufwandentschädigungen dürfen nicht höher, als in der Entschädigungsverordnung beziffert festgelegt werden.

 

Folgende Beträge sind zulässig:

 

Bürgermeisteramt § 8 EntschVO MV   bis zu 2.500 EUR

Erste Stellvertretung 20 % -     bis zu 500 EUR

Zweite Stellvertretung 10 % -    bis zu 250 EUR

Fraktionsvorsitzende § 10 EntschVo MV   bis zu 120 EUR
Ortsteilvertretung § 11 EntschVO MV   bis zu 180 EUR
Ortsvorsteher       bis zu 300 EUR

Gleichstellungsbeauftragte § 12 EntschVO MV  bis zu 130 EUR

Sitzungsgeld § 14 EntschVO MV    bis zu 40 EUR
Ausschussvorsitzende     bis zu 60 EUR (1,5 fache vom Sitzungsgeld)
monatlicher Sockelbetrag     bis zu 50 EUR

 

Der Satzungsentwurf enthält die bisherigen Festsetzungen bzw. berücksichtigt die Beschlüsse zu den Aufwandentschädigungen..

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung beschließt die Neufassung der Hauptsatzung gem. Entwurf mit folgenden Ergänzungen:

 

§ 12 Abs. 5 Satz 2 Anzahl Mitglieder Stadtvertretung und sachkundiger Einwohner
§ 15 Aufwandentschädigungen


Bürgermeisteramt     _____EUR

Erste Stellvertretung     _____EUR

Zweite Stellvertretung    _____EUR

Fraktionsvorsitzende     _____EUR

 

Ortsteilvertretung    _____EUR

Ortsvorsteher      _____EUR

Gleichstellungsbeauftragte    _____EUR

Sitzungsgeld      _____EUR

Ausschussvorsitzende   _____EUR

monatlicher Sockelbetrag    _____EUR


 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Die Höhe der Aufwandsentschädigungen und die Anzahl von Sitzungen beeinflussen den Gesamtaufwand für den Haushalt. Insofern lässt sich ohne konkrete Festsetzung eine Veränderung nicht beziffern. Die neuen Höchstbeträge der Entschädigungsverordnung sind um ca. 20 % angehoben worden.

 

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Anlagen

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