Beschlussvorlage - VO/2/0016/2019

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Gemeinde hat gemäß § 48 Abs 2 Nr. 4 Kommunalverfassung M-V u.a. unverzüglich eine Nachtragshaushaltssatzung zu erlassen, wenn bisher nicht veranschlagte Auszahlungen für Investitionen oder Investitionsförderungsmaßnahmen geleistet werden sollen und/oder

Bedienstete eingestellt werden sollen und der Stellenplan die entsprechenden Stellen nicht enthält

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung Selmsdorf beschließt die 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2019 nebst Stellenplan und Anlagen gemäß GemHVO.

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Ausführliche Erläuterungen im Vorbericht

 

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Anlagen

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