Beschlussvorlage - VO/1/0086/2019

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Der Amtsausschuss hatte im Rahmen seiner Beratung zum Stellenplan 2019 die Ausweisung einer Beamtenanwärterstelle (Vorbereitungsdienst 1. Einstiegsamt in der Laufbahngruppe 2 –vormals gehobener Dienst) für das Jahr 2020 erörtert.

 

Um für den Studienbeginn 01.10.2020 geeignetes Personal zu gewinnen, ist es erforderlich, zeitnah für 2020 die Stelle auszuschreiben.

Das Studium im Fachbereich Allgemeine Verwaltung im Studiengang „Öffentliche Verwaltung“ – Bachelor of Arts (B. A.) findet an der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung, Polizei und Rechtspflege in Güstrow statt.

Der Studiengang stellt eine Einheit dar, die aus zwei fachtheoretischen Studienabschnitten und einem berufspraktischen Studienabschnitt besteht. Er ist wie folgt aufgebaut:

 

1. Grundlagenstudium an der Fachhochschule (18 Monate),

2. Berufspraktische Studienzeit bei den Ausbildungsbehörden (12 Monate) und

3. Vertiefungsstudium an der Fachhochschule (6 Monate).

 

Im Zeitraum 2010/2013 hat erstmals eine Anwärterin des Amtes diesen Studiengang erfolgreich absolviert und ist mit entsprechenden Aufgaben betraut. Im Jahr 2018 konnte ein beim Amt ausgebildeter Mitarbeiter nach erfolgreichem Studium zum Beamten auf Probe ernannt werden.

 

Für diesen Studiengang gibt es Interesse bei den Mitarbeitenden, sodass von einer qualifizierten Besetzung ausgegangen werden kann.

 

Der Nachtragsstellenplan ist als Bestandteil einer Nachtragshaushaltssatzung zu beschließen. Es ergeben sich jedoch keine finanziellen Auswirkungen für das Haushaltsjahr 2019.

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Amtsausschuss beschließt den 1. Nachtrag zum Stellenplans 2019 und die 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2019.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Anwärterbezüge ab 09/2020 für 36 Monate werden in den Sammelnachweis Personal 2020 ff eingestellt:

2020 ca. 4.300 €, 2021ca. 17.400 €, 2022 ca. 17.500 €, 2023 ca. 11.700 € 

 

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Anlagen

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