Beschlussvorlage - VO/1/0101/2019

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Stadtvertretung hatte am 15. August 2019 nur grundsätzlich über Änderungen zur Hauptsatzung diskutiert. Ein Beschluss wurde nicht gefasst. Die Beratung wurde am 20.08. 2019 im Hauptausschuss aufgenommen. Die Beschlüsse aus dieser Beratung wurden in den Entwurf zur Hauptsatzung übernommen und anschließend an die Kommunalaufsichtsbehörde mit der Bitte um Durchsicht übermittelt.

 

Aus der Rückmeldung der Kommunalaufsicht wurde der beigefügte Entwurf erstellt. Es hat Streichungen, Änderungen und Ergänzung redaktioneller Art gegeben. Für die Bezeichnungen von Funktionsträgern und Personen wird jetzt die männliche und weibliche Form verwendet. Die Paragraphen wurden neu durchnummeriert. Ergänzend dazu erfolgte eine weitere Überarbeitung während einer interfraktionellen Sitzung am 10.10. 2019 mit folgenden Inhalten:

 

- § 10 Abs. 3 Ausschuss für Schule, Kultur und Sport, Jugend, Senioren und Soziales ergänzt. „Bewilligung der Anträge und Festsetzung der Zuschusshöhe gem. Richtlinie zur Gewährung finanzieller Fördermittel für Vereine in Schönberg

- § 11 Abs. 1 ergänzt …… unterrichtet den Hauptausschuss und die Stadtvertretung……

- § 13 Abs. 3 eingefügt „Die zweite stellvertretende Person der ehrenamtlichen Bürgermeisterin oder des ehrenamtlichen Bürgermeisters erhält eine monatliche funktionsbezogene Aufwandsentschädigung in Höhe von _______ EUR.“

- § 14 Abs. 1 und Abs. 3 Link verändert neu https://www.stadt-schoenberg.de/Bekanntmachungen und https://www.stadt-schoenberg.de sowie https://www.stadt-schoenberg.de/Sitzungskalender .

- § 14 Abs. 1 ergänzt „Nachrichtlich erfolgt ein Abdruck im amtlichen Bekanntmachungsblatt des Amtes Schönberger Land - UNS AMTSBLATT. Das Bekanntmachungsblatt des Amtes erscheint monatlich und wird in alle Haushalte geliefert.“

- § 14 Abs. 3 ergänzt „Die Schaukästen befinden sich in Schönberg Am Markt 15 (Amtsverwaltung) und in der Dassower Straße 4 (Amtsverwaltung), in Petersberg an der Bushaltestelle, in Dorf Lockwisch Dorfmitte, östlich an der Bushaltestelle, in Hof Lockwisch an der Bushaltestelle gegenüber dem Feuerwehrhaus und an der Bushaltestelle Hauptstraße17, Am Neubau.“

 

Die Festsetzung von Entschädigungen in § 13 der Satzung entsprechen noch der alten Entschädigungsverordnung und können an die Neuregelung angepasst werden. Eine Übersicht ist beigefügt. Ferner hatte der Hauptausschuss um eine weitere Berechnung der Entschädigungen in Höhe von 90 % der Höchstsätze gebeten. Die Berechnung ist beigefügt.

Die Entschädigungsverordnung differenziert nicht mehr zwischen funktions- und sitzungsbezogenen Zahlungen, d.h. sitzungsbezogene Zahlungen erhalten nunmehr alle Personen. Abweichende Regelungen sind nicht möglich.

.

 

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung beschließt die Neufassung der Hauptsatzung gem. Entwurf mit folgenden Ergänzungen:

 

§ 13 Entschädigungen

 

Funktion

Betrag

Bürgermeister

 

1. stellv. BGM

 

2. stellv. BGM

 

Fraktionsvorsitzender

 

Ortsteilvertretung - Vorsitzender

 

Ortsvorsteher

 

Gleichstellungsbeauftragte

 

monatlicher Sockelbetrag

 

.

 

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Die Höhe der Entschädigungen sowie die Anzahl der Sitzungen ergeben den Aufwand. Beide Faktoren sind noch nicht konkretisiert, insofern kann ein genauer Betrag nicht beziffert werden. Generell wurden die Entschädigungen mit der neuen Entschädigungsverordnung um ca. 20 % angehoben.

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...