Beschlussvorlage - VO/4/0067/2019

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Gemeinde Groß Siemz hat das o.g. Bauleitverfahren mit Aufstellungsbeschluss vom 10.10.2017 gefasst und förmlich eingeleitet.

Eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3(1) BauGB wurde in der Zeit vom 07.11.2017 – 11.12.2017 durchgeführt. Die Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 27.10.2017 gemäß § 4 (1) BauGB beteiligt.

 

In der Sitzung der Gemeindevertretung Groß Siemz am 21.05.2019 wurde im Ergebnis der Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen zum Vorentwurf der Entwurf über den Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 1 „Solarparkt an der Autobahn A 20“ beschlossen.

 

Der Entwurf des Bebauungsplanes wurde im Zeitraum vom 12.Juni 2019 bis 12.Juli 2019 öffentlich ausgelegt sowie den betroffenen Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange zur Abgabe einer Stellungnahme mit Schreiben vom 03.06.2019 vorgelegt.

Im Vergleich zum Entwurf des Bebauungsplanes ergeben sich aufgrund der Stellungnahmen der Behörden sowie der Öffentlichkeit nachfolgend beschriebene wesentliche Änderungen, die einen erneuten Entwurf erforderlich machen:

 

· Flächen für die Ausgleichsmaßnahmen (Umwandlung Ackerflächen in extensive Mähwiesen) wurden entsprechend den Vorgaben der Unt. Naturschutzbehörde verändert. Kleinere Flächen, die nicht die in den „Hinweisen zur Eingriffsregelung“ genannten Mindestgrößen erreichen, wurden gestrichen. Andere Ausgleichsflächen wurden dafür vergrößert. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes hat sich in diesen Bereichen verändert. Die Beschreibung der Maßnahmen im Umweltbericht wurde ergänzt. Es wurden ein Pflegeplan für die Ausgleichsmaßnahmen sowie eine Aufstellung der Kosten für die laufende Pflege der Maßnahmen (Kapitalstockberechnung) erstellt.

 

· In Abstimmung mit der E.DIS wurde angesichts der fortgeschrittenen Planungen zur Verlegung eines Erdkabels anstelle der vorhandenen Freileitung der nicht überbaubare Grundstücksstreifen unter der Freileitung entfernt.

 

· Es wurde klargestellt, dass die Planzeichnung zugleich der Vorhaben- und Erschließungsplan ist.

 

· Die festgesetzte Folgenutzung, wonach die Flächen nach Aufgabe des Betriebs der Solaranlage wieder als landwirtschaftliche Flächen genutzt werden sollen, wurde aus rechtlichen Gründen gestrichen.

 

Die Gemeindevertretung wird gebeten, den erneuten Entwurf zu billigen, damit die Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange durchgeführt werden kann

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

  1. Die während der Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange eingegangenen Anregungen und Stellungnahmen zum Entwurf vom 21.05.2019 wurden von der Gemeinde mit folgendem Ergebnis geprüft: s. Anlage 5 der Begründung. Die Anlage ist Bestandteil des Beschlusses.
  2. Der erneute Entwurf des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 1 der Gemeinde Siemz-Niendorf „Solarpark an der Autobahn A 20“ sowie der erneute Entwurf der Begründung mit Umweltbericht werden in der vorliegenden Fassung gebilligt.
  3. Der erneute Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 1 der Gemeinde Siemz-Niendorf „Solarpark an der Autobahn A 20“ sowie der erneute Entwurf der Begründung mit Umweltbericht sind gemäß § 4a Abs. 3 i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB erneut verkürzt auf die Dauer von 2 Wochen öffentlich auszulegen.
  4. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich von der Planung berührt werden kann, sind in angemessener Frist erneut zur Abgabe einer Stellungnahme gemäß § 4a Abs. 3 i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB aufzufordern und über die öffentliche Auslegung zu informieren.
  5. Die Bürgermeisterin wird beauftragt, die Öffentlichkeitsbeteiligung mit dem erneuten Entwurf ortsüblich bekannt zu machen.

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Keine, die Kosten trägt der Vorhabenträger.

 

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Anlagen

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