Beschlussvorlage - VO/1/0046/2019-1

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Hauptsatzung wurde der Kommunalaufsicht angezeigt. Nach Mitteilung der Kommunalaufsicht leidet die Satzung noch an Fehlern.

 

Die Hinweise der Kommunalaufsicht wurden jetzt in den beigefügten Entwurf der Hauptsatzung berücksichtigt. Die eingefügten Texte sind gelb markiert. Die Standorte der Schaukästen sind aus den alten Satzungen der Gemeinden Niendorf und Groß Siemz übernommen worden. Falls nicht alle Standorte genutzt werden sollen oder aber sich Änderungen z:B. bei Straßenbezeichnungen ergeben haben, muss der Text angepasst werden.

 

Ergänzend wurde beim § 5 Abs. 5 der Satz „Die Sitzungen des Rechnungsprüfungsausschusses sind nichtöffentlich. angefügt. Dieser Text ist grün markiert. Bisher fehlte diese Regelung.

 

Ferner sind im § 6 Abs. 3 und 4 Beträge grün markiert. Diese Wertgrenzen können aufgrund von internen Änderungen bei der Auftragsvergabe angepasst werden.

 

Die Form der Notbekanntmachung nach § 8 Abs. 4 kann auch in den Schaukästen der Gemeinde Siemz-Niendorf erfolgen. Die Standorte sind jetzt in § 8 Abs. 1 benannt. Falls diese Form gewünscht wird, ist der folgende Wortlaut bei § 8 Abs. 4 hinter dem Wort „in“ zu verwenden:

den Schaukästen gem. Abs. 1..

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung beschließt die im Entwurf beigefügte Hauptsatzung.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

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Anlagen

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