Beschlussvorlage - VO/1/0106/2019

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Aufgrund von Änderungen bei der Auftragsvergabe sind weitere Regelungen in der Hauptsatzung notwendig. Für die 2. Änderung der Hauptsatzung wurde das Anzeigeverfahren ausgesetzt, weil die Satzung an Fehlern leidet. So ist zum Beispiel die Notbekanntmachung zu konkretisieren und die Rückwirkung der Satzung insgesamt nicht möglich. Diese Hinweise wurden bereits berücksichtigt.

 

Ferner differenziert die neue Entschädigungsverordnung nicht mehr zwischen funktions- und sitzungsbezogenen Entschädigungen. D.h. Sitzungsgeld erhalten jetzt alle Personen. Auch diese Veränderung wurde beachtet.

 

Einige Inhalte der Satzung müssen noch durch die Gemeindevertretung ergänzt werden. So sind in § 9 Abs. 3 und 4 Wertgrenzen zu bestimmen. Abs. 3 Nr. 4 betrifft hauptsächlich Bürgschaften und Sicherheiten für Dritte, Abs. 3 Nr. 5 betrifft insbesondere Erschließungsverträge und Abs. 4 bestimmt Wertgrenzen für die Auftragsvergaben. Mit diesen Wertgrenzen werden Zuständigkeiten auf den Hauptausschuss übertragen. Unterhalb der Wertgrenzen entscheidet der Bürgermeister.

 

Die Wertgrenzen sollten so bemessen sein, dass die Gemeindevertretung und auch der Hauptausschuss nicht mit Beschaffungen überlastet werden. Der Bürgermeister wäre dann für einen größeren Teil der Beschaffungen zuständig. In diesem Zusammenhang sollten zugleich die Wertgrenzen in § 11 Abs. 3 erhöht werden. Hier geht es u.a. um die Unterzeichnung von Aufträgen. Generell müssen bei Verpflichtungen der Gemeinde der Bürgermeister und ein Stellvertreter unterzeichnen und das Dokument muss gesiegelt werden. Dieses Formerfordernis kann geändert werden. Mit einer solchen Änderung ergibt sich auch die Möglichkeit für den Bürgermeister durch Vollmacht einzelne Unterzeichnungen auf Bedienstete des Amtes zu übertragen. Damit wäre der Bürgermeister entlastet.

 

Insgesamt sollen die Wertgrenzen zu den Aufträgen eine möglichst einfache und schnelle Handhabung bei der Umsetzung von Vorhaben sicherstellen.

 

Die Hauptsatzung wird von der Gemeindevertretung mit der Mehrheit aller Mitglieder beschlossen. Es sind daher mindestens 9 Ja-Stimmen erforderlich.

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung beschließt die im Entwurf beigefügte Hauptsatzung mit folgenden Ergänzungen:

 

Wertgrenze  § 9 Abs. 3 Nr. 4 Bürgschaften   _____________

  § 9 Abs. 3 Nr. 5 Erschließungsverträge ___________________

  § 9 Abs. 4 Liefer- und Dienstleistungen  von ________ bis __________

  § 9 Abs. 4 Bauleistungen   von ________ bis __________

 

Wertgrenze § 11 Abs. 3 Unterzeichnung einmalig __________ wiederkehrend ______

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

keine

 

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Anlagen

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