Beschlussvorlage - VO/1/0112/2019

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Neufassung der Hauptsatzung beinhaltet im Vergleich zur Satzung aus 2014 hauptsächlich folgende Veränderungen:

 

Bildung eines eigenen Rechnungsprüfungsausschusses – siehe § 5 Abs. 3

Die Gemeindevertretung muss noch die Anzahl der Mitglieder bestimmen.

 

Anpassung der Entschädigungen – siehe § 7

Hier muss die Gemeindevertretung noch Festlegungen treffen. Die Höchstsätze gem. Entschädigungsverordnung sind in der folgenden Tabelle dargestellt:

Funktion

Höchstbetrag

bisher

Bürgermeister

700 €

400 €

1. stellv. BGM

140 €

50 €

2. stellv. BGM

70 €

0 €

Fraktionsvorsitzender

60 €

0 €

monatlicher Sockelbetrag

10 €

0 €

Sitzungsgeld

40 €

20 €

Ausschussvorsitzende

60 €

30 €

 

Änderung der Bekanntmachungen – siehe § 8
Die Bekanntmachungen erfolgen künftig im Internet. Rein informativ wird in den Schaukästen veröffentlicht und die Notbekanntmachung erfolgt in der Ostseezeitung.

 

Bisher wurden alle Aufträge / Beschaffungen überwiegend direkt durch das Amt eigenständig erledigt. Die Kommunalaufsicht  hat diese Praxis bemängelt und damit die Aufgabe der Gemeinde zugewiesen. Daher sollte die Gemeindevertretung überlegen, ob die Wertgrenzen im § 6 Abs. 3 und 4 angehoben werden sollen. Die Wertgrenzen in § 6 Abs. 3 betreffen u.a. die Unterzeichnung von Aufträgen. Unterhalb der dort genannten Wertgrenzen darf die Bürgermeisterin allein zeichnen. Die Wertgrenzen in § 6 Abs. 4 betreffen Vergaben. Bis zu den genannten Beträgen darf die Bürgermeisterin allein über eine Vergabe bzw. Beschaffung entscheiden.

 

Die Hauptsatzung wird von der Gemeindevertretung mit der Mehrheit aller Mitglieder beschlossen. Es sind daher mindestens 4 Ja-Stimmen erforderlich.

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung beschließt die im Entwurf beigefügte Hauptsatzung mit folgenden Ergänzungen:

 

 

 

Zu § 7

Funktion

Betrag

Bürgermeister

 

1. stellv. BGM

 

2. stellv. BGM

 

Fraktionsvorsitzender

 

monatlicher Sockelbetrag

 

Sitzungsgeld

 

Auschussvorsitzende

 

 

Zu § 5 Abs. 3 – Anzahl der Mitglieder _______

 

Zu §  6 Abs. 3  -   Unterzeichnung   _________ bei wiederkehrenden ____________
   Vergaben UVgO __________ VOB ___________

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Die Anpassung der Entschädigungen wird zu erhöhten Ausgaben führen. Der Betrag lässt sich noch nicht beziffern, weil die Festsetzungen und die Anzahl der Sitzungen nicht bekannt sind. Generell sind die Höchstbeträge nach der Entschädigungsverordnung um ca. 20 % erhöht worden. 

 

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Anlagen

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