Beschlussvorlage - VO/4/0089/2019

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

I. Verfahren

Die Gemeindevertretung Lüdersdorf hat in ihrer öffentlichen Sitzung am 25.04.2019 beschlossen, die 5. Änderung des Flächennutzungsplanes, Ortsteil Wahrsow für das Gebiet “An der Schule” einzuleiten und die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.

Der Aufstellungsbeschluss wurde am 31.05.2019 im Amtlichen Bekanntmachungsblatt des Amtes Schönberger Land „Uns Amtsblatt“ bekannt gemacht. Die frühzeitigen Beteiligungsverfahren der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit dem Vorentwurf durchgeführt. Die Beteiligung der Nachbargemeinden ist erfolgt.

II. frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung und Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden gemäß §§ 2 Abs. 2 und 4 Abs. 1 BauGB

1. Durchführung

Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind mit Schreiben vom 17.06.2019 von der Planungsabsicht unterrichtet und zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgefordert worden.

Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung hat in der Zeit vom 12.06.2019 bis einschließlich 15.07.2019 stattgefunden. Grundlage der Beteiligungen bildete der Vorentwurf der Flächennutzungsplanänderung und der dazugehörigen Begründung.

Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange erfolgte auch die Abstimmung mit den Nachbargemeinden. Damit wurden die gesetzlichen Anforderungen aus § 2 Abs. 2 BauGB erfüllt. Von den beteiligten Städten und Gemeinden wurden keine der Planung des Vorhabens entgegenstehenden Belange geltend gemacht.

2. Ergebnis

Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit wurden nicht abgegeben.

Folgende Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange (TÖB) bzw. Nachbargemeinden haben keine Stellungnahme abgegeben:

Landesbehörden

 Landesforst MV

 Landesamt für Kultur und Denkmalpflege MV

Nachbargemeinden

 Grönau

 Selmsdorf

 Niendorf

 Schönberg

 Hansestadt Lübeck

Da von den TÖBs bzw. den Nachbargemeinden keine Stellungnahme vorgebracht wurden, ist davon auszugehen, dass deren Belange nicht berührt werden.

Nachfolgende Nachbargemeinden haben eine Stellungnahme abgegeben, aber keine Anregungen vorgetragen bzw. der Planung zugestimmt:

 Gemeinde Thandorf

 Gemeinde Rieps

 Gemeinde Utecht

Aus der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB ergab sich insgesamt eine Reihe von sachdienlichen Hinweisen zur Berücksichtigung bei der Erarbeitung des Entwurfes der 5. Änderung des Flächennutzungsplanes und zur entsprechenden Aufnahme in die Begründung.

Die inhaltlichen Schwerpunkte der Anregungen beziehen sich auf:

 Belange des Naturschutzes

 Belange des Immissionsschutzes

 Hinweise auf zu beachtende fachliche Richtlinien und Vorschriften

Die von den Behörden vorgebrachten Anregungen zu den erforderlichen Untersuchungen und dem Untersuchungsumfang und zu den Auswirkungen der Planung beziehen sich auf das parallel durchgeführte Bebauungsplanverfahren und werden in Zuge des Bebauungsplanverfahrens abgewogen.

Die Überprüfung und Auswertung der Stellungnahmen erfolgte unter Zugrundelegung der für eine Abwägung geltenden Maßstäbe nach planerischen und fachspezifischen Belangen und Erfordernissen. Die Ergebnisse stellten die Grundlage für die Fertigung des Entwurfes der 5. Änderung des Flächennutzungsplanes.

III. Ziel der Vorlage

Mit dem Entwurfs- und Auslegungsbeschluss des Flächennutzungsplans der Gemeinde Lüdersdorf soll das Verfahren zur 5. Änderung des Flächennutzungsplans zudem formell weitergeführt werden. In einem nächsten Schritt werden die Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligungen gem. den §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt.

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

1. Die während der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Nr. 1 BauGB und der betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB und der Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen und Anregungen hat die Gemeinde Lüdersdorf unter Beachtung des Abwägungsgebotes geprüft und werden mit dem als Anlage 1 beigefügten Ergebnis beraten, abgewogen und beschlossen.

 

2. Das Abwägungsergebnis macht sich die Gemeinde Lüdersdorf zu eigen. Das Abwägungsergebnis gemäß Anlage 1 ist Bestandteil dieses Beschlusses. Das Amt Schönberger Land wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

 

3. Der Entwurf der 5.  Änderung des Flächennutzungsplanes, Ortsteil Wahrsow für das Gebiet “An der Schule” und die zugehörige Begründung wird in den vorliegenden Fassungen gebilligt und zur öffentlichen Auslegung bestimmt.

 

4. Der Entwurf der 5. Änderung des Flächennutzungsplanes, Ortsteil Wahrsow für das Gebiet „An der Schule“ und die zugehörige Begründung sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange über die Auslegung zu benachrichtigen. Die Planung ist mit den Nachbargemeinden gem. § 2 Abs. 2 BauGB abzustimmen. Zusätzlich sind der Inhalt der Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung und die nach § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB auszulegenden Unterlagen ins Internet einzustellen.

 

5. In der Bekanntmachung der Öffentlichkeitsbeteiligung ist darauf hinzuweisen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die 5. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Lüdersdorf, Ortsteil Wahrsow für das Gebiet „An der Schule“ unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde Lüdersdorf deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die rechtmäßigkeit der Flächennutzungsplanänderung nicht von Bedeutung ist.

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

keine

 

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Anlagen

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