Beschlussvorlage - VO/1/0106/2019-1

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Der Beschluss vom 22.10. 2019 wurde aufgehoben.

 

Die Beratungen zur Hauptsatzung sind erneut durchzuführen.

 

Der beigefügte Entwurf der Hauptsatzung berücksichtigt alle Beschlüsse vom 22.10. 2019. Berücksichtigt wurden folgende Änderungen:

 

Änderung zu § 5 – Dauer der Einwohnerfragestunde
Bestimmung der Wertgrenzen zu § 9 Abs. 4 und § 11 Abs. 3,
Änderung zu § 10 Abs. 4 Rechnungsprüfungsausschuss,
Streichung von § 11 Abs. 4  Entwicklungsgebiet Herrnburg Nord

Änderung zu § 12 Abs. 3 Aufwandentschädigung für stellvertretende Bürgermeister

 

Zwei Festsetzungen zu Wertgrenzen müssen noch erfolgen - § 9 Abs. 3 Nr. 4 und 5. Die Nr. 4 betrifft die Übernahme von Bürgschaften und die Nr. 5 den Abschluss städtebaulicher Verträge.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung beschließt die im Entwurf beigefügte Hauptsatzung mit folgenden Ergänzungen:

 

Wertgrenze § 9 Abs. 3 Nr. 4 Bürgschaften_____________

Wertgrenze § 9 Abs. 3 Nr. 5 Erschließungsverträge___________________

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

keine

 

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Anlagen

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