Beschlussvorlage - VO/1/0127/2019

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Neufassung der Hauptsatzung beinhaltet hauptsächlich folgende Veränderungen:

 

Bildung eines eigenen Rechnungsprüfungsausschusses – siehe § 10 Abs. 5

Die Anzahl der Mitglieder muss noch bestimmt werden.

 

Anpassung der Entschädigungen – siehe § 12

Hier muss die Gemeindevertretung noch Festlegungen treffen. Die Höchstsätze gem. Entschädigungsverordnung sind in der folgenden Tabelle dargestellt:

 

Funktion

Höchstbetrag

bisher

Bürgermeister

2200

900 €

1. stellv. BGM 20 %

440

150 €

2. stellv. BGM 10 %

220

0 €

Fraktionsvorsitzender

120 €

100 €

Vorsitzender Ortsteilvertretung

180 €

20 €

monatlicher Sockelbetrag

50 €

0 €

Sitzungsgeld

Sitzungsgeld Ortsteilvertr.

40 €

30 €

20 €

Ausschussvorsitzende

60 €

45 €

 

Nach der neuen Entschädigungsverordnung erhalten jetzt alle Personen ein Sitzungsgeld.

 

Bestimmung neuer Wertgrenzen:

 

Bisher wurden alle Aufträge / Beschaffungen überwiegend direkt durch das Amt eigenständig erledigt. Die Kommunalaufsicht hat diese Praxis bemängelt und damit die Aufgabe der Gemeinde zugewiesen. Daher sollte die Gemeindevertretung Wertgrenzen in § 9 Abs. 4 und 5 festsetzen. Die Wertgrenzen in § 11 Abs. 3 betreffen u.a. die Unterzeichnung von Aufträgen. Unterhalb der dort genannten Wertgrenzen darf der Bürgermeister allein zeichnen. Die Wertgrenzen in § 9 Abs. 5 betreffen Vergaben. Bis zu den genannten Beträgen darf der Bürgermeister allein über eine Vergabe bzw. Beschaffung entscheiden.

 

Die Hauptsatzung wird von der Gemeindevertretung mit der Mehrheit aller Mitglieder beschlossen. Es sind daher mindestens 7 Ja-Stimmen erforderlich.

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung beschließt die im Entwurf beigefügte Hauptsatzung mit folgenden Ergänzungen:

 

Zu § 12

Funktion

Betrag

Bürgermeister

 

1. stellv. BGM

 

2. stellv. BGM

 

Fraktionsvorsitzender

 

Vorsitz Ortsteilvertretung

 

monatlicher Sockelbetrag

 

Sitzungsgeld

 

Auschussvorsitzende

 

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Die Anpassung der Entschädigungen wird zu erhöhten Ausgaben führen. Der Betrag lässt sich noch nicht beziffern, weil die Festsetzungen und die Anzahl der Sitzungen nicht bekannt sind. Generell sind die Höchstbeträge nach der Entschädigungsverordnung um ca. 20 % erhöht worden. 

 

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Anlagen

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