Beschlussvorlage - VO/1/0135/2019

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Neufassung der Hauptsatzung beinhaltet im Vergleich zur Satzung aus 2016 hauptsächlich folgende Veränderungen:

 

Rechnungsprüfungsausschusses – siehe § 3 Abs. 3

Der Amtsausschuss muss noch die Anzahl der Mitglieder neu bestimmen, weil inzwischen die Gemeinden überwiegend eigene Rechnungsprüfungsausschüsse gebildet haben.

 

Wertgrenzen für Vergaben und Verpflichtungserklärungen

Bisher wurden alle Aufträge / Beschaffungen überwiegend direkt durch die Verwaltung eigenständig erledigt. Die Kommunalaufsicht hat diese Praxis bemängelt und damit die Aufgabe dem Amt zugewiesen. Daher sollte der Amtsausschuss überlegen, ob für Vergaben eine Wertgrenze festgelegt wird – siehe hierzu § 4 Abs. 4. Bis zu den genannten Beträgen darf der Amtsvorsteher allein über eine Vergabe bzw. Beschaffung entscheiden.

Eine weitere Wertgrenze befindet sich im § 7 Verpflichtungserklärungen. Hier gilt es zu überlegen, ob eine Erhöhung der Wertgrenzen gewünscht ist. Dabei geht es um die Unterzeichnung z.B. von Aufträgen.

 

Anpassung der Entschädigungen – siehe § 10

Hier muss der Amtsausschuss noch Festlegungen treffen. Die Höchstsätze gem. Entschädigungsverordnung sind in der folgenden Tabelle dargestellt:

 

Funktion

Höchstbetrag

bisher

Amtsvorsteher

1.800 €

1060 €

1. stellv. Amtsvorsteher

500

100 €

2. stellv. Amtsvorsteher

250

50 €

Gleichstellungsbeauftragte

180 €

150 €

Sitzungsgeld

40 €

40 €

Ausschussvorsitzende

60 €

60 €

 

Änderung der Bekanntmachungen – siehe § 11
Zur Notbekanntmachung wird alternativ die Veröffentlichung in der Tageszeitung vorgeschlagen – siehe § 11 Abs. 4. Ferner wird alternativ vorgeschlagen, die Einladungen zu den Sitzungen im Internet bekannt zu machen –siehe dazu §11 Abs. 6.

 

Die Hauptsatzung wird vom Amtsausschuss mit der Mehrheit aller Mitglieder beschlossen. Es sind daher mindestens 12 Ja-Stimmen erforderlich.

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Amtsauschuss beschließt die im Entwurf beigefügte Hauptsatzung mit folgenden Ergänzungen:

 

zu § 3 Abs. 3   Anzahl der Mitglieder
zu § 4 Abs. 4   Vergaben UVgO _ ____________ VOB ___________

Zu § 7    Verpflichtungserklärung von  bis

 

Zu § 10 Entschädigungen

Funktion

Betrag

Amtsvorsteher

 

1. stellv. Amtsvorsteher

 

2. stellv. Amtsvorsteher

 

Gleichstellungsbeauftragte

 

Sitzungsgeld

 

Ausschussvorsitzende

 

 

zu § 11 Abs. 4 Notbekanntmachung alternativ
zu 3 11 Abs. 6 Einladung zu den Sitzungen alternativ

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Die Anpassung der Entschädigungen wird zu erhöhten Ausgaben führen. Der Betrag lässt sich noch nicht beziffern, weil die Festsetzungen und die Anzahl der Sitzungen nicht bekannt sind. Generell sind die Höchstbeträge nach der Entschädigungsverordnung um ca. 20 % erhöht worden. 

 

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Anlagen

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