Beschlussvorlage - VO/1/0123/2019-1

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhalt

Sachverhalt:

Diese Vorlage ist als Ergänzung zur Ursprungsvorlage mit der Nummer VO/1/0123/2019 erstellt worden. Die Vorlage ist beigefügt.

 

Der Hauptausschuss hat auf seiner Sitzung vom 12.11.2019 umfangreiche Änderungen vorgenommen. Diese Änderungen wurden in den beigefügten Entwurf der Hauptsatzung eingearbeitet.

 

Hierzu gibt es verwaltungsseitig folgende Anmerkungen:

 

Zu § 4 Abs. 1:

Die Ortsteilvertretung kann nicht die Einberufung einer Einwohnerversammlung verlangen. Allerdings kann gem. § 42 Abs. 5 KV M-V die Hauptsatzung bestimmen, dass die Vorsitzenden der Ortsteilvertretungen Einwohnerversammlungen für ihre Ortsteile einberufen können, zu denen der Bürgermeister einzuladen ist. Diese Regelung könnte bspw. in § 16 „Aufgaben der Ortsteilvertretungen“ in einem besonderen Absatz 4 aufgenommen werden.

 

Zu § 4 Abs. 3:

Die Worte „vom Versammlungsleiter/von der Versammlungsleiterin“ sollten ersetzt werden durch „von der Bürgermeisterin / vom Bürgermeister“, da die Unterrichtung der Einwohnerinnen und Einwohner gem. § 16 Abs. 1 KV M-V dem Bürgermeister vorbehalten ist.

 

Zu § 5 Abs. 1:

Der Absatz 1 wurde in der Hauptausschuss-Sitzung neu hinzugefügt. Dieser Absatz ist nicht notwendig, da bereits § 22 Abs. 1 S. 2 KV M-V die Bezeichnung „Stadtvertretung“ für Städte bestimmt.

 

Zu § 6 Abs. 1 S. 2 und S. 3:

Auch dieser Satz wurde jeweils in der Hauptausschuss-Sitzung hinzugefügt. Diese Regelung ist entbehrlich. § 29 Abs. 8 KV M-V bestimmt ohnehin, dass eine Niederschrift zu fertigen ist.

 

Zu § 6 Abs. 3:

Hier wurde die Wertgrenze für die Annahme von Spenden für den Hauptausschuss auf Beträge von 1.000 € bis 2.000 € festgesetzt. Diese Festsetzung ist nicht zulässig. § 44 Abs. 4 KV-MV bestimmt, dass Entscheidungen von 100 € bis höchstens 1.000 € von der Gemeindevertretung durch die Hauptsatzung auf den Hauptausschuss übertragen werden können.

 

Zu § 6 Abs. 4 S. 1. und § 7 S. 6:

Das Wort „textlich“ sollte ersetzt werden durch „in Textform“. Zur näheren Erläuterung sollte in Klammern hinzugefügt werden „Fax, E-Mail, Brief“.

 


Zu § 9 Abs. 1:

Hier sollten die letzten zwei Sätze gestrichen werden und durch folgende Formulierung ersetzt werden: „Stellvertreter werden gewählt“.

 

Zu § 9 Abs. 4:

„Vergabe aller freiberuflicher Leistungen“ – der Satz sollte wie folgt ergänzt werden: Im Rahmen der o. g. Wertgrenzen gem. UVgO (Liefer- und Dienstleistungen). Genauso sollte im ersten Satz hinter „für Liefer- und Dienstleistungen“ in Klammern „UVgO“ eingesetzt werden.

 

Zu § 10 Abs. 1:

Die letzten zwei Sätze sollten gegen die Worte „Stellvertreter werden gewählt“ ausgetauscht werden.

 

Zu § 10 Abs. 5 vorletzter Satz:

Hier sollten die Worte „Stellvertreter werden nach den in Abs. 1 S. 5 beschriebenen Regeln gewählt“ ersetzt werden durch „Stellvertreter werden gewählt“.

 

Zu § 14 Abs. 3 – Nachrichtlicher Abdruck im amtlichen Bekanntmachungsblatt „Uns Amtsblatt:

Diese Regelung wird sich in der Praxis nicht realisieren lassen. Das Amtsblatt wird jeweils am Monatsende herausgegeben. Redaktionsschluss ist ca. jeweils der 20. des laufenden Monats. Dadurch kann nicht sichergestellt werden, dass die Einladungen zu allen Sitzungen im kommenden Amtsblatt vollständig abgedruckt werden. Zu empfehlen ist eher ein Aushang im Schaukasten am ehemaligen Amtsgebäude in Dassow.

 

Zu § 17:

Die Außerkraftsetzung von Bestimmungen zur Hauptsatzung muss auch unter Einschluss der Änderungssatzungen erfolgen. Demnach wäre Satz 2 wie folgt aufzubauen: „Gleichzeitig tritt die Hauptsatzung der Stadt Dassow vom 27.04.2012, die 1. Satzung zur Änderung zur Hauptsatzung der Stadt Dassow vom 29.09.2015, die 2. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Dassow vom 17.01.2017 und die 3. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Dassow vom 04.07.2017 außer Kraft“.

 

Alle Anmerkungen sind auch im Entwurf der Hauptsatzung farblich gekennzeichnet aufgeführt.

 

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

 

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...