Beschlussvorlage - VO/4/0120/2019

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

In der Sitzung des Hauptausschusses der Stadt Schönberg am 26.11.2019 beantragte ein Stadtvertreter die unentgeltliche Überlassung der Palmberghalle für den Abi-Ball 2020.

Zwischenzeitlich wurde vom Abi-Komitee des Gymnasiums selbst ein Antrag in dieser Sache eingereicht. In dem Antrag bitten die Schüler um kostenlose Nutzung bzw. um einen geringen Mietpreis.

 

Unter Beachtung des Beschlusses der Stadtvertretung Schönberg vom 16.02.2012 zu VO/1/0490/2012 sind für Abiturbälle des Ernst-Barlach-Gymnasiums in der Palmberghalle Entgelte nach der Entgeltordnung für Veranstaltungen mit Eintritt für Schönberger Vereine (450 €) zuzüglich der entsprechenden gastronomischen Versorgung zu erheben.

 

4. kulturelle Veranstaltungen

ortsansässige Vereine

 

Veranstaltungen mit Eintritt:     netto   brutto

a)      je Tag/Veranstaltung (einschl. Nutzung Tribüne) 378,15 €  450 €

 

5. gastronomische Versorgung

 

a)      In der Halle      400,00 €

b)      Im Foyer      150,00 €

__________________________________________________________________________

 

Bei Einordnung des Abi-Komitees als „andere Veranstalter“ fallen laut aktuell gültiger Benutzungs- und Entgeltordnung für die Benutzung der Palmberghalle folgende zu berechnende Entgelte an:

 

4. kulturelle Veranstaltungen

andere Veranstalter   

je Tag/Veranstaltung (einschl. Nutzung Tribüne)  800,00 €

      je Feld  300,00 €

 

 

Bei Inanspruchnahme von Dienstleistungen durch die Hallenwarte würden nachfolgend benannte Kosten ebenfalls in Rechnung gestellt werden.

 

8. Inanspruchnahme von Dienstleistungen

 

a)      Auslegen des Fußbodens je Feld     25,00 €

b)      Aufbau der Bestuhlung        50,00 €

c)       Aufbau der Tische       16,00 €

d)      Vorbereitung für das Catering            8,00 €

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

A)     Die Stadtvertretung Schönberg beschließt, die Palmberghalle für den Abiball 2020 entsprechend des Beschlusses vom 16.02.2012 nach der Entgeltordnung für Veranstaltungen mit Eintritt für Schönberger Vereine (450 €) zuzüglich der entsprechenden gastronomischen Versorgung zu erheben.

 

B)     Die Stadtvertretung Schönberg beschließt, für den Abiball 2020 ein Entgelt nach der Entgeltordnung für Veranstaltungen für „andere Veranstalter“ zuzüglich der entsprechenden gastronomischen Versorgung zu erheben.

 

C)    Die Stadtvertretung Schönberg beschließt die unentgeltliche Überlassung der Palmberghalle für den Abiball 2020 an das Abi-Komitee des Ernst-Barlach-Gymnasiums in Schönberg.

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Einnahmen von netto 450 € bis netto 1.350 € im Produkt  11/42400.4320

bzw. keine Einnahmen

 

 

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Anlagen

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