Beschlussvorlage - VO/3/0008/2019-1

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

In den Bauausschusssitzungen und in der Hauptausschusssitzung wurde darüber beraten, in verschiedenen Straßen der Stadt Dassow eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h oder eine Tempo 30 Zone (VZ 274.2-30) einzurichten (z.B. Friedenstraße; Bahnhofstraße)

Nach Rücksprache mit dem Landkreis kommt eine Zonen-Geschwindigkeitsbeschränkung auf der Hauptverkehrsachse (Lübecker Str. und Grevesmühlener Str.) nicht in Betracht. Eine Zonen-Geschwindigkeitsbeschränkung kommt nur dort in Betracht wo der Durchgangsverkehr von geringer Bedeutung ist, wie z. B. Friedenstraße; Bahnhofstraße.

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung Dassow beschließt, in der Stadt Dassow an Straßen mit geringerem Durchgangsverkehr eine „ZONE 30“ VZ 274.2-30 einzurichten. Die Straßen werden der Veraltung mitgeteilt. Die Verwaltung wird beauftragt eine entsprechende verkehrsrechtliche Anordnung beim Landkreis zu beantragen.

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

ca. 1000 € bis 2000 €

 

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Anlagen

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