Beschlussvorlage - VO/4/0148/2020

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Forstbehörde informierte, dass seit 2019 es möglich ist , den Wegebau der Landesforstanstalt über eine Förderrichtlinie finanziell günstig umzusetzen.

Die Landesforsbehörde beabsichtigt, den Schwanbecker Wald über den Weg der Gemeinde wieder ordentlich zu erschließen, nicht nur für die Bewirtschaftung, sondern auch als Zuwegung für erholungssuchende Waldfreunde, vielleicht als Teil eines größeren "Rundweges".

In der beigefügten Karte sehen Sie eine Übersicht der geplanten Wegebaumaßnahme für den Schwanbecker Wald.

Die Landesforstbehörde trägt antragsbedingt als Zuwendungsempfänger alle Gesamtkosten (Auftraggeber). Die Gemeinde leistet nur einen Eigenanteil für den Gemeindeabschnitt im Schwanbecker Wald. Dieser stellt sich aus heutiger Sicht etwa wie folgt dar:

 

  • Die Ausschreibung der Forst hat einen durchschnittlichen Vergabepreis von 21,86 €-netto je lfdm ergeben.
  • Die bewilligten Fördermittel des LFI belaufen sich auf 13 €/lfdm-Weg
  • Abzüglich der Fördermittel verbleibt somit ein Eigenanteil von 8,86 €/m-Weg
  • Auf den Gemeindeabschnitt für den Schwanbecker Wald mit 1.310m Länge entfiele somit voraussichtlich ein Eigenmittel von 11.607 €

 

Eine genaue Kostenermittlung kann erst nach Fertigstellung und Rechnungslegung erfolgen.

 

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeinde beschließt, dass der geförderte Ausbau des Weges von der B105 zum Schwanbecker Forst durch die Landesforstbehörde umgesetzt werden soll und übernimmt als Eigentümer des Weges den Eigenanteil für das Fördervorhaben in Höhe von 12 000 €. Eine Entsprechende Vereinbarung zwischen Forst und Gemeinde ist vor Baubeginn abzuschließen.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Ein Eigenanteil i.H.v. 12.000€ wurde im Haushalt unter 34/54101/5233 für das Jahr 2020 angemeldet.  

 

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Anlagen

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