Beschlussvorlage - VO/4/0160/2020

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Stadt Dassow hat in ihrer Sitzung am 14.05.2014 den Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 32 gefasst. Nunmehr gibt es Interessenlagen seitens eines neuen Vorhabenträgers zur Betrachtung und Neubewertung des Standortes. Am Standort sollen innerhalb des Mischgebietes Wohnen und gewerbliche Nutzung entstehen. 

Die Zielsetzungen bestehen in einer mehrgeschossigen Bebauung. Die Errichtung eines Souterraingeschosses sowie von zwei Vollgeschossen und eines Dachgeschosses ist vorgesehen. Das Mischungsverhältnis von Wohnen und gewerblicher Nutzung, differenziert nach Gewerbetreibenden und Feriennutzungen, ist zu erörtern. 

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes betrifft das Flurstück 201 und das Flurstück 215. Ein Grundsatzbeschluss zur Fortführung des Verfahrens soll unter Berücksichtigung der Zielsetzungen erörtert werden. 

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

1. Die Stadtvertretung der Stadt Dassow empfiehlt die               Fortführung               des Aufstellungsverfahrens für den B-Plan Nr. 32 unter Berücksichtigung der Zielsetzungen des Mischgebietes. Die Nutzung ist im Zuge einer Planungsanzeige ebenso wie die städtebauliche Ausgestaltung und das Maß der baulichen Nutzung abzustimmen. 

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Die Kosten des Verfahrens trägt der Investor.

 

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Anlagen

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