Beschlussvorlage - VO/4/0178/2020

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Gemeindevertretung Selmsdorf hat in ihrer Sitzung am 17.10.2019 den erneuten Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 18 gebilligt und die öffentliche Auslegung gemäß § 4a Abs. 3 BauGB beschlossen.

Das Planungsgebiet mit einer Gesamtfläche von rund 207 ha befindet sich im Südosten des Gemeindegebietes von Selmsdorf, somit unmittelbar an der nördlichen Grenze der Nachbargemeinde Schönberg.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst zum einen die Flächen, die derzeit dem unmittelbar technischen Deponiebetrieb dienen, und zum anderen direkt daran angrenzende Flächen, die als potentielle Erweiterungsflächen oder Grün- und Ausgleichsflächen zur Verfügung stehen.

Mit dem Bebauungsplan Nr. 18 beabsichtigt die Gemeinde Selmsdorf, die bauliche und sonstige Nutzung innerhalb des Geltungsbereiches planungsrechtlich zu steuern und insbesondere die Interessen des Deponiebetreibers mit den gemeindlichen Interessen und den Belangen der angrenzenden Siedlungsflächen zu vereinbaren. Ziel ist es darüber hinaus, Möglichkeiten zur Ansiedlung von Gewerbebetrieben, die im Zusammenhang mit dem Deponiebetrieb stehen, zu schaffen. In die Planung sind neben den Anforderungen zum Betriebsablauf der Deponie, insbesondere die Belange zur Ausbildung eines neuen, verkehrlichen Knotenpunktes an der Bundesstraße B104 sowie die forst- und naturschutzrechtlichen Belange eingeflossen.

Dassow wird als Nachbargemeinde gemäß § 4 Abs. 2 BauGB um Bekanntgabe Ihrer Hinweise und Anregungen zur erneuten Beteiligung des Bebauungsplanes Nr. 18 innerhalb eines Monats, bis zum 31.03.2020, gebeten. Sollte bis zu diesem Zeitpunkt keine Stellungnahme vorliegen, geht die Gemeinde Selmsdorf davon aus, dass die Belange nicht betroffen sind bzw. Anregungen nicht bestehen.

In der Anlage enthalten sind die Planzeichnung Teil A und der Text Teil B sowie die Begründung nebst Anlagen. Darüber hinaus sind die weiteren Unterlagen auf Grund der Menge auf der Internetseite des Amtes Schönberger-Land unter www.schoenberger-land.de/Bekanntmachungen/Auslegungen einsehbar.

Die Öffentlichkeitsbeteiligung zum erneuten Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 18 mit Begründung und den umweltbezogenen Stellungnahmen fand in der Zeit vom 10.02.2020 bis zum 12.03.2020 während der Dienststunden im Fachbereich IV - Bauen- und Gemeindeentwicklung des Amtes Schönberger Land, Dassower Straße 4, 23923 Schönberg im OG, öffentlich für jedermann zur Einsicht statt. Darüber hinaus sind die Unterlagen zusätzlich auf der Internetseite www.schoenberger-land.de/Bekanntmachungen/Auslegungen des Amtes Schönberger Land einsehbar.

 

 

 

Gegenüber dem bisherigen Entwurf hat der nun vorliegende Entwurf im Wesentlichen folgende Änderungen erfahren:

-       die Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung wurde unter Verwendung der aktuellen Hinweise zur Eingriffsregelung, Stand 2018, angepasst,

-       in den textlichen Festsetzungen wurde im SO 9 die zulässige Höhe von Schornsteinen, Silos und Masten generell auf 25,0 m über dem Bezugspunkt festgesetzt,

-       in den textlichen Festsetzungen wurde im SO9 festgelegt, dass innerhalb des SO 9 keine Anlagen zulässig sind, in denen als Hauptproduktionsziel gefährliche Abfälle im Sinne der Abfallverzeichnisverordnung (AVV) entstehen,

-       die verkehrlichen Zuwegungen zum SO 9 sowie zum Gelände der IAG werden als private Verkehrsflächen definiert,

-       die Konzeption der Schmutzwasserentsorgung im SO 9 wurde geändert,

-       die Konzeption der Regenwasserrückhaltebecken wurde geändert,

-       der Umweltbericht wurde hinsichtlich der Beachtung der geschützten Art „Kammmolch“ ergänzt,

-       im Umweltbericht wurden die Aussagen zur Aufforstung im östlichen Bereich des Plangebietes präzisiert,

-       in den Umweltbericht wurde der Nachweis aufgenommen, dass der geplante Bodenabtrag im SO 9 nicht zu hydraulischen Veränderungen im Umfeld des Bauernmoores führt,

-       der Gebäudebestand im Plangebiet wurde aktualisiert,

-       es erfolgten redaktionelle Änderungen in Begründung und Umweltbericht.

 

Die Stadt Dassow wurde bereits beim Entwurf im Jahr 2018 zum Bebauungsplan Nr. 18 der Gemeinde Selmsdorf (Vorlage VO/4/0635/2018) beteiligt. Im Rahmen der Stellungnahmen hat die Stadt Dassow weder Anregungen noch Bedenken vorgebracht.

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Stadt Dassow hat zum erneuten Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 18 der Gemeinde Selmsdorf "Deponie auf dem Ihlenberg" keine weiteren Anregungen vorzubringen.

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

- keine

 

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