Beschlussvorlage - VO/1/0175/2020

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Neufassung der Hauptsatzung beinhaltet im Vergleich zur Satzung aus 2015 hauptsächlich folgende Veränderungen:

 

Festlegung der Wertgrenzen zur Haushaltswirtschaft entfällt – künftig in der Haushaltssatzung

 

Auftragsvergabe und Unterzeichnung – siehe § 6

Bisher wurden alle Aufträge / Beschaffungen überwiegend direkt durch das Amt eigenständig erledigt. Die Kommunalaufsicht hat diese Praxis bemängelt und damit die Aufgabe der Gemeinde zugewiesen. Daher sollte die Gemeindevertretung überlegen, ob die Wertgrenzen im § 6 Abs. 3 und 4 angehoben werden sollen. Die Wertgrenzen in § 6 Abs. 3 betreffen u.a. die Unterzeichnung von Aufträgen. Unterhalb der dort genannten Wertgrenzen darf der Bürgermeister allein zeichnen. Die Wertgrenzen in § 6 Abs. 4 betreffen Vergaben. Bis zu den genannten Beträgen darf der Bürgermeister allein über eine Vergabe bzw. Beschaffung entscheiden.

 

Anpassung der Entschädigungen – siehe § 7

Hier muss die Gemeindevertretung noch Festlegungen treffen. Die Höchstsätze gem. Entschädigungsverordnung sind in der folgenden Tabelle dargestellt:

 

Funktion

Höchstbetrag

bisher

Bürgermeister

700 €

300 €

1. stellv. BGM

140 €

0 €

2. stellv. BGM

70 €

0 €

Fraktionsvorsitzender

60 €

0 €

monatlicher Sockelbetrag

10 €

0 €

Sitzungsgeld

40 €

30 €

Ausschussvorsitzende

60 €

40 €

 

Änderung der Bekanntmachungen – siehe § 8
Die Bekanntmachungen erfolgen künftig im Internet. Die Notbekanntmachung erfolgt in der Ostseezeitung.

 

Die Hauptsatzung wird von der Gemeindevertretung mit der Mehrheit aller Mitglieder beschlossen. Es sind daher mindestens 4 Ja-Stimmen erforderlich.

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung beschließt die im Entwurf beigefügte Hauptsatzung mit folgenden Ergänzungen:

 

 

Zu § 6 Abs. 3  -   Unterzeichnung   einmalig_________wiederkehrend ____________
Zu § 6 Abs. 4  Vergaben nach UVgO __________ nach VOB ___________

 

Zu § 7

Funktion

Betrag

Bürgermeister

 

1. stellv. BGM

 

2. stellv. BGM

 

Fraktionsvorsitzender

 

monatlicher Sockelbetrag

 

Sitzungsgeld

 

Auschussvorsitzender

 

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Die Anpassung der Entschädigungen wird zu erhöhten Ausgaben führen. Der Betrag lässt sich noch nicht beziffern, weil die Festsetzungen und die Anzahl der Sitzungen nicht bekannt sind. Generell sind die Höchstbeträge nach der Entschädigungsverordnung um ca. 20 % erhöht worden. 

 

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Anlagen

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