Beschlussvorlage - VO/1/0123/2019-3

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Hauptsatzung wurde gem. § 5 Abs. 2 KV M-V bei der unteren Rechtsaufsichtsbehörde des Landkreises Nordwestmecklenburg angezeigt. Mit Schreiben vom 19.03. 2020 macht die untere Rechtsaufsichtsbehörde keine Rechtsverletzungen geltend, sofern ein Beitrittsbeschluss mit folgenden Inhalt gefasst wird:

 

§ 14 Abs. 1 Satz 1 neu

(1) Öffentliche Bekanntmachungen der Stadt Dassow, soweit es sich nicht um solche nach Baugesetzbuch (BauGB) handelt, erfolgen im Internet, zu erreichen über

den Link https://www.schoenberger-land.de/Bekanntmachungen auf der Homepage des

Amtes Schönberger Land.

 

§ 14 Abs. 2 neu
(2) Satzungen sowie sonstige öffentliche Bekanntmachungen aufgrund von Vorschriften des

BauGB erfolgen durch Abdruck im Amtlichen Bekanntmachungsblatt der Gemeinden und Städte des Amtes Schönberger Land UNS AMTSBLATT.

Die öffentliche Bekanntmachung nach Satz 1 ist mit Ablauf des Erscheinungstages bewirkt.

Das amtliche Bekanntmachungsblatt erscheint monatlich und wird kostenlos allen Haushalten der Stadt; einschließlich der Ortsteile, zugestellt. Es kann auch einzeln bzw. im Abonnement gegen Entgelt bei der Verlag + Druck Linus Wittich KG, Röbeler Straße 9, 17209 Sietow, bezogen werden.

Zusätzlich zur öffentlichen Bekanntmachung nach Satz 1 erfolgt eine nachrichtliche

Veröffentlichung auf der Internetseite des Amtes Schönberger Land zu erreichen über

den Link https://www.schoenberger-land.de/Bekanntmachungen.

 

Weitere Änderungen zu § 14:

aus Abs. 2 wird 3, aus Abs. 3 wird 4 und aus Abs. 4 wird 5.

 

Sollte der Beitrittsbeschluss so gefasst werden, kann die Hauptsatzung ausgefertigt und öffentlich bekannt gemacht werden. Erfolgen weitere inhaltliche Änderungen ist ein neues Anzeigeverfahren notwendig.

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung Dassow beschließt den Auflagen der unteren Rechtsaufsichtsbehörde zur Genehmigung der am 28. 01 2020 beschlossenen Hauptsatzung der Stadt Dassow beizutreten. Dazu wird die Hautsatzung wie folgt geändert:

 

§ 14 Abs. 1 Satz 1 neu

(1) Öffentliche Bekanntmachungen der Stadt Dassow, soweit es sich nicht um solche nach Baugesetzbuch (BauGB) handelt, erfolgen im Internet, zu erreichen über

den Link https://www.schoenberger-land.de/Bekanntmachungen auf der Homepage des

Amtes Schönberger Land.

 

§ 14 Abs. 2 neu
(2) Satzungen sowie sonstige öffentliche Bekanntmachungen aufgrund von Vorschriften des

BauGB erfolgen durch Abdruck im Amtlichen Bekanntmachungsblatt der Gemeinden und Städte des Amtes Schönberger Land UNS AMTSBLATT.

Die öffentliche Bekanntmachung nach Satz 1 ist mit Ablauf des Erscheinungstages bewirkt.

Das amtliche Bekanntmachungsblatt erscheint monatlich und wird kostenlos allen Haushalten der Stadt; einschließlich der Ortsteile, zugestellt. Es kann auch einzeln bzw. im Abonnement gegen Entgelt bei der Verlag + Druck Linus Wittich KG, Röbeler Straße 9, 17209 Sietow, bezogen werden.

 

Zusätzlich zur öffentlichen Bekanntmachung nach Satz 1 erfolgt eine nachrichtliche

Veröffentlichung auf der Internetseite des Amtes Schönberger Land zu erreichen über

den Link https://www.schoenberger-land.de/Bekanntmachungen.

 

Weitere Änderungen zu § 14:

aus Abs. 2 wird 3, aus Abs. 3 wird 4 und aus Abs. 4 wird 5

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

keine

 

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Anlagen

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