Beschlussvorlage - 4/430/2020

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Die Stadt Dassow wird als Träger öffentlicher Belange vom Straßenbauamt für den Bau eines Radweges von Dassow nach Grevesmühlen an der B 105 erneut beteilig. Bereits 2010 und 2017 ist die Stadt Dassow an der Variantensuche zur Trassenfindung beteiligt worden.

Die Gesamtuntersuchung des SBA ergab, dass der Nordvariante an der B 105 im Bereich Dassow der Vorzug gegeben wurde.

Es liegt noch keine detaillierte Planung vor, aus diesem Grund sollte sich die Stellungnahme der Stadt auf eine sichere Benutzung des Radweges konzentrieren.

Amtsseitig wird vorgeschlagen an den Kreuzungen und Einmündungen ist ein sicheres Überqueren der Landes- und Kreisstraßen mit geeigneten Querungshilfen zu fordern. 

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Beschlussvorschlag

Die Stadt Dassow gibt als Träger öffentlicher Belange zum Bau des Radweges von Dassow nach Grevesmühlen folgende Stellungnahme ab:

Für folgende Einmündungen und Kreuzungen sind Querungshilfen vorzusehen;

1. Einmündung B 105 /Klützer Straße L01,

2. Einmündung B 105/ K 13 Richtung Rankendorf und Grevesmühlener Straße   (Gemeindestraße)

3. Einmündung B 105/ Gewerbegebiet Holmer Berg.

4 .Einmündung Hotel/Gaststätte Jägerhof

5. Einmündung zur Ortsverbindungsstraße nach Flechtkrug

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Finanz. Auswirkung

 

GESAMTKOSTEN

AUFWAND/AUSZAHLUNG IM LFD. HH-JAHR

AUFWAND/AUSZAHLUNG JÄHRL.

ERTRAG/EINZAHLUNG JÄHRL.

Keine €

00,00 €

00,00 €

00,00 €

FINANZIERUNG DURCH        

VERANSCHLAGUNG IM HAUSHALTSPLAN

Eigenmittel

00,00 €

Im Ergebnishaushalt

Ja / Nein

Kreditaufnahme

00,00 €

Im Finanzhaushalt

Ja / Nein

Förderung

00,00 €

 

 

Erträge

00,00 €

Produktsachkonto

00000-00

Beiträge

00,00 €

 

 

 

 

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Anlagen

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