Beschlussvorlage - 4/215/2020
Grunddaten
- Betreff:
-
8. Änderung des Flächennutzungsplanes - Beschluss über den Vorentwurf
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich IV
- Bearbeiter:
- Gesa Kortas-Holzerland
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Bauen der Stadt Dassow
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Vorberatung
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18.05.2020
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Erledigt
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Hauptausschuss der Stadt Dassow
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Vorberatung
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02.06.2020
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Erledigt
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Stadtvertretung Dassow
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Entscheidung
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16.06.2020
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Sachverhalt
Der Vorentwurf zur Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Dassow wurde im Februar diesen Jahres bereits ausführlich im Ausschuss für Stadtentwicklung beraten.
Es kamen Änderungen und Konkretisierungen dazu. Die Ergebnisse aus der Sitzung wurden nun in die Planung eingearbeitet und liegen nochmals zur endgültigen Abstimmung vor.
Der Erläuterungsbericht für den Vorentwurf wird auf dieser Plangrundlage basierend ergänzt.
Der Vorentwurf zur 8. Änderung des Flächennutzungsplanes soll entsprechend für die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung und Beteiligung der Träger öffentlicher und sonstiger Belange sowie Nachbargemeinden bestimmt werden.
Beschlussvorschlag
Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Bauen empfiehlt der Stadtvertretung Dassow nachfolgende Beschlussfassung:
1. Die Stadtvertretung der Stadt Dassow billigt die Vorentwürfe der Planzeichnung und der Begründung der 8. Änderung des Flächennutzungsplanes für das frühzeitige Beteiligungsverfahren der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB.
2. Die Planunterlagen sind im Amt Schönberger Land zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB öffentlich auszulegen.
3. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger der öffentlichen Belange und die Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich erfolgen.
4. Die Planung ist mit den Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB abzustimmen.
Finanz. Auswirkung
GESAMTKOSTEN |
AUFWAND/AUSZAHLUNG IM LFD. HH-JAHR |
AUFWAND/AUSZAHLUNG JÄHRL. |
ERTRAG/EINZAHLUNG JÄHRL. |
00,00 € |
00,00 € |
00,00 € |
00,00 € |
FINANZIERUNG DURCH |
VERANSCHLAGUNG IM HAUSHALTSPLAN |
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Eigenmittel |
00,00 € |
Im Ergebnishaushalt |
Ja / Nein |
Kreditaufnahme |
00,00 € |
Im Finanzhaushalt |
Ja / Nein |
Förderung |
00,00 € |
|
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Erträge |
00,00 € |
Produktsachkonto |
51102-00 |
Beiträge |
00,00 € |
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Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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10,8 MB
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